Die Einrichtung mind. eines Toilettenraums ist grundsätzlich Pflicht. In Abhängigkeit von der Tätigkeit müssen Wasch- bzw. Umkleideräume zur Verfügung stehen. Die Einhaltung der Vorgaben lohnt sich: Infektionen, Vergiftungen und Erkrankungen können wirksam vermieden werden. Den Beschäftigten stehen die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung, die nicht nur ihre Sicherheit und Gesundheit gewährleisten, sondern ggf. auch ihre persönliche Kleidung vor Verschmutzung schützt. Damit zeigt der Arbeitgeber auch seine Wertschätzung für die Bedürfnisse der Beschäftigten, das erhöht deren Zufriedenheit und Motivation.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge