Überblick
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen nicht nur am Arbeitsplatz selbst, sondern auch in sonstigen Räumen der Arbeitsstätte, die von Beschäftigten genutzt werden, gewährleistet sein.
  • Dazu gehören auch Sanitärräume, d. h. Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume.
  • In Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und dem möglichen Kontakt mit Gefahrstoffen oder Schmutz müssen Wasch- bzw. Umkleideräume zur Verfügung stehen.
  • Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten legen Anforderungen u. a. zu Lage, Ausstattung, Nutzung, Lüftung und Heizung fest.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sanitärräume so einzurichten, dass Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz möglich sind und persönliche Kleidung nicht kontaminiert bzw. verschmutzt wird.

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