1) Wie ermittelt man, ob der Tragekomfort berücksichtigt ist?

Die einfachste Methode, den Tragekomfort festzustellen, ist durch die Beteiligung der Mitarbeiter vor Einführung der PSA. Durch Tragetests kann festgestellt werden, welche PSA geeignet und welche ungeeignet ist.

2) Bedeutet Tragekomfort, dass jeder Luxus durch den Arbeitgeber finanziert werden muss?

Komfort hört sich zunächst an, als sei damit eine sehr teure Ausführung einer PSA gemeint. Das ist aber so nicht zutreffend. Hersteller sind natürlich bemüht, auch in kostengünstige PSA Grundanforderungen eines Tragekomforts zu integrieren. Sie sind schließlich darauf angewiesen, dass ihre Ware gekauft wird. Und wer kauft schon gerne kratzende Hosen oder drückende Schuhe. Selbstverständlich bieten Hersteller auch PSA an, die Zusatzleistungen enthalten, die nicht für jeden Einsatz zwingend erforderlich sind.

3) Die als gut bewerteten Sicherheitsschuhe passen allen Mitarbeitern, nur einer hat Probleme. Was ist zu tun?

In solchen Fällen muss eine Lösung auch für einen Mitarbeiter gesucht werden. Eventuell liegen anatomische Gründe vor, die berücksichtigt werden müssen, da der Mitarbeiter ohne erforderliche PSA schließlich eine entsprechende Tätigkeit nicht ausführen darf. Sofern der Hersteller A nicht über eine Lösung verfügt, muss ggf. bei weiteren Herstellern nach einer Lösung gesucht werden.

Anmerkung: Sofern orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe (z. B. Einlagen) erforderlich sind, kann ggf. eine Kostenübernahme durch diverse Leistungsträger möglich sein. Die DGUV-R 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" beschreibt dies in Abschn. 5 von Anhang 2.

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