Zusammenfassung

 
Überblick
  • PSA, die nicht passt, die nicht geeignet ist, die nicht auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst ist, kann zu Gesundheitsschäden führen oder Ursache für einen Arbeitsunfall darstellen.
  • Daher fordert der Gesetzgeber, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern PSA bereitstellt, die über das verfügt, was allgemein unter dem Begriff Tragekomfort zusammengefasst wird. Das heißt, die PSA muss den ergonomischen Anforderungen und den Gesundheitsanforderungen der Mitarbeiter entsprechen und ihnen individuell passen.
  • Wer am Tragekomfort spart, zahlt ggf. drauf. Trägt ein Arbeitnehmer die PSA nicht, weil sie ihm zu unbequem ist, und passiert dadurch ein Unfall, entstehen Kosten für den Arbeitsausfall. Weitere Folgen können geringere Produktivität, abnehmende Mitarbeiterzufriedenheit oder Imageverlust sein.

1 Details

1.1 Definition

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Mitarbeitern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Eine Zusatzausrüstung, die mit der PSA verbunden ist, zählt auch dazu, sofern sie dieses Ziel verfolgt.

1.2 Hintergrund

Die PSA-Benutzungsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass er den Mitarbeitern PSA zur Verfügung stellen muss, die den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Mitarbeiter entspricht. Darüber hinaus muss die PSA den Mitarbeitern individuell passen. Allgemein spricht man von Tragekomfort, den die PSA aufweisen muss.

PSA muss generell in einer passenden Konfektionsgröße zur Verfügung gestellt bzw. so beschafft werden, dass sie individuell angepasst werden kann.

Darüber hinaus sind beispielhaft folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Anpassbarkeit auf den Kopfumfang (Schutzhelm, Anstoßkappe, Gesichtsschutzschirm);
  • Verstellbarkeit bei Brillengestellen (Bügellänge, soweit erforderlich);
  • Anpassbarkeit an die Gehörgangweite (formbare Gehörschutzstöpsel bzw. unterschiedliche Größen);
  • Anpassbarkeit an Gesichtsform (Atemschutzmasken);
  • Schutzhandschuhe (Fingerbeweglichkeit, angenehmes Tragegefühl, Schweißaufnahme);
  • Auffanggurte (Gurtbänder drücken nicht, Größenverstellung ist leicht möglich);
  • Sicherheitsschuhe (drücken nicht, sind nicht zu steif, neigen nicht zur Blasenbildung);
  • Atmungsaktivität ist vorhanden;
  • Kleidung ist hautverträglich.

1.3 Vorteile für den Unternehmer

Eine PSA, die über Tragekomfort verfügt, wird gerne getragen. In dieser PSA fühlt sich der Mitarbeiter wohl und benutzt sie auch wie gefordert. Eine hohe Trageakzeptanz trägt dazu bei, dass die Schutzkleidung ihre Funktion erfüllen kann, denn nur benutzte bzw. auf die individuellen Körpermaße angepasste PSA kann das leisten. Zufriedene Mitarbeiter erhöhen die Produktivität, nicht nur durch eine geringere Fehlzeitenquote.

1.4 Folgen bei Verstößen

Wer als Arbeitgeber oder Vorgesetzter seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung stellt, die über keinen Tragekomfort verfügt, muss damit rechnen, dass die Mitarbeiter die PSA nicht tragen. Die Folge kann eine Zunahme von Arbeitsunfällen und/oder Gesundheitsschäden sein. Kann Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte damit rechnen, dass er mind. für Leistungen der BG in Regress genommen wird. Je nach Schwere des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens kann auch eine Körperverletzung vorliegen, die strafrechtlich geahndet werden kann (die hier resultierenden Folgen sind abhängig vom Einzelfall).

2 FAQs

1) Wie ermittelt man, ob der Tragekomfort berücksichtigt ist?

Die einfachste Methode, den Tragekomfort festzustellen, ist durch die Beteiligung der Mitarbeiter vor Einführung der PSA. Durch Tragetests kann festgestellt werden, welche PSA geeignet und welche ungeeignet ist.

2) Bedeutet Tragekomfort, dass jeder Luxus durch den Arbeitgeber finanziert werden muss?

Komfort hört sich zunächst an, als sei damit eine sehr teure Ausführung einer PSA gemeint. Das ist aber so nicht zutreffend. Hersteller sind natürlich bemüht, auch in kostengünstige PSA Grundanforderungen eines Tragekomforts zu integrieren. Sie sind schließlich darauf angewiesen, dass ihre Ware gekauft wird. Und wer kauft schon gerne kratzende Hosen oder drückende Schuhe. Selbstverständlich bieten Hersteller auch PSA an, die Zusatzleistungen enthalten, die nicht für jeden Einsatz zwingend erforderlich sind.

3) Die als gut bewerteten Sicherheitsschuhe passen allen Mitarbeitern, nur einer hat Probleme. Was ist zu tun?

In solchen Fällen muss eine Lösung auch für einen Mitarbeiter gesucht werden. Eventuell liegen anatomische Gründe vor, die berücksichtigt werden müssen, da der Mitarbeiter ohne erforderliche PSA schließlich eine entsprechende Tätigkeit nicht ausführen darf. Sofern der Hersteller A nicht über eine Lösung verfügt, muss ggf. bei weiteren Herstellern nach einer Lösung gesucht werden.

Anmerkung: Sofern orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe (z. B. Einlagen) erforderlich sind, kann ggf. eine Kostenübernahme durch diverse Leistungsträger möglich sein. Die DGUV-R 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" beschreibt dies in A...

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