Vor der Auswahl des Atemschutzes muss der Arbeitgeber nach PSA-Benutzungsverordnung das von ihm vorgesehene Atemschutzgerät bewerten, um festzustellen, ob es

  1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
  2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z. B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen Persönlichen Schutzausrüstungen,
  3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten genügt.

Für die Auswahl des Atemschutzgerätes sind neben der Eignung des Trägers folgende Einsatzbedingungen von entscheidender Bedeutung:

  • Umgebungsatmosphäre, z. B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr;
  • Örtlichkeit, z. B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit;
  • Verwendungszweck, z. B. Arbeitsdauer, Rückzugszeit, Schwere der Arbeit, Rettung, Flucht.
 
Achtung

Unbekannte Einsatzbedingungen

Sind die Einsatzbedingungen nicht hinreichend bekannt, wie dies z. B. bei Erkundungsgängen, Brandbekämpfungs- und Rettungsarbeiten sowie bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen der Fall sein kann, müssen Isoliergeräte verwendet werden.

Atemschutzgeräte mit Filtern schützen nicht bei Sauerstoffmangel. Bei weniger als 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre dürfen sie nicht eingesetzt werden.

 
Achtung

Zusätzliche Belastung

Das Benutzen von Atemschutzgeräten ist immer mit einer zusätzlichen Belastung verbunden. Grundsätzlich gilt: SO VIEL SCHUTZ WIE NÖTIG, SO WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge