Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Zu den Pflichten gehört u. a., dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen ergreift, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Der Arbeitgeber muss diejenigen Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Es muss beachtet werden, dass eine geeignete Notfallplanung nicht nur mögliche Notfallsituationen vermeiden, sondern deren Auswirkungen minimieren kann. Dazu zählen auch die Verhinderung von Imageschäden und die Vermeidung von hohen Kosten infolge der Schadensereignisse (z. B. nach Brand, Chemieunfall).

Eine geeignete Notfallplanung sichert Arbeitsplätze!

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge