Werden die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bei der Auswahl der PSA beteiligt, entstehen folgende Vorteile:
- fachliche Auswahl geeigneter PSA
- erforderliches Schutzniveau wird erzielt
- Gesundheitsgefahren und Unfälle werden vermieden
- Kosten durch Fehlbeschaffungen werden reduziert
- Vermeidung von möglichen Regressansprüchen bei Zurfügungstellung ungeeigneter PSA
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