Werden die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bei der Auswahl der PSA beteiligt, entstehen folgende Vorteile:

  • fachliche Auswahl geeigneter PSA
  • erforderliches Schutzniveau wird erzielt
  • Gesundheitsgefahren und Unfälle werden vermieden
  • Kosten durch Fehlbeschaffungen werden reduziert
  • Vermeidung von möglichen Regressansprüchen bei Zurfügungstellung ungeeigneter PSA

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