Ein Unternehmen kann externe Brandschutzbeauftragte beauftragen, wenn keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung stehen oder kein eigenes Personal ausgebildet werden kann.

Die externen Brandschutzbeauftragten müssen ihre Qualifikation nachweisen. Sie sind in die betriebliche Brandschutzorganisation einzubinden.

Im Rahmen des Vertrags sollten Zuständigkeiten festgelegt sowie die Einbindung in interne Abläufe (z. B. Investitionen, Umbauten, Prozessänderungen) sichergestellt werden. Weiterhin sollte festgehalten werden, dass die externen Brandschutzbeauftragten kurzfristig den Betrieb beraten und unterstützen können.

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