Dipl.-Ing. Andreas Voigt, Dipl.-Ing. (FH) Simone Arndt
Als die Baustellenverordnung in Kraft gesetzt wurde, trat die Frage auf, warum die Bauherren als Normadressaten für eine Rechtsvorschrift zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes angesprochen werden. In der Begründung der Bundesregierung zur Baustellenverordnung heißt es zu diesem Aspekt: "Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet".
Insbesondere sollte erreicht werden, dass bereits bei der Vorbereitung der Bauarbeiten die Planung und Organisation unter dem Blickwinkel der gefahrfreien Zusammenarbeit und gemeinsam zu nutzender Sicherheitseinrichtungen erfolgt. Dies ergab sich aus der Feststellung der EU-Kommission zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, dass die Ursachen für tödliche Baustellenunfälle zu 28 % auf mangelhafte Organisation der Zusammenarbeit der Unternehmer und zu 35 % auf Planungsfehler zurückzuführen waren. Fast zwei Drittel der Unfallursachen hätten sich also bereits im Vorfeld der Bauausführung positiv beeinflussen lassen.
In den Jahren seit 1995 erfährt die deutsche Bauwirtschaft infolge sich verändernder Rahmenbedingungen einen tiefgreifenden Anpassungsprozess. Dieser führt zu einem bisher so noch nicht da gewesenen Strukturwandel. In einem Forschungsbericht zur Wirksamkeit der Baustellenverordnung wurde ausgesagt, dass diese Entwicklungen sich "nicht förderlich für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen" erwiesen haben.
Nach wie vor bestehen also die Ursachenkomplexe für die erheblichen Unfall- und Gesundheitsrisiken der auf Baustellen Beschäftigten in Form von:
- sich ständig ändernden Arbeitsbedingungen;
- Witterungseinflüssen;
- Kosten- und Termindruck;
- Nebeneinander- oder Nacheinanderarbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber.