Waschräume müssen entsprechend der Häufigkeit der Nutzung gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden. Bei täglicher Nutzung soll täglich gereinigt werden. Dazu wird in der ASR A4.1 ausdrücklich ein Reinigungsplan im Waschraum mit kontinuierlicher Abzeichnungspflicht durch das verantwortliche Reinigungspersonal empfohlen.[1]

 
Achtung

Desinfektionsmaßnahmen nur gezielt

Desinfizierende Maßnahmen in Waschräumen sind vor allem zur Fußpilz- und Warzenprophylaxe vorgesehen und müssen sachgerecht umgesetzt werden. In Arbeitsbereichen mit besonderen Gefährdungen (Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen bzw. Lebensmitteln) sind ggf. zusätzliche Anforderungen entsprechend den geltenden TRBA zu berücksichtigen.

 
Wichtig

Abweichende Anforderungen an Waschräume auf Baustellen

Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als 10 Beschäftigte länger als 2 zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, müssen Waschräume zur Verfügung stehen, für die aber z. T. abweichende Anforderungen gelten.[2]

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