Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung sollen im Rahmen bestehender technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten auf eine rationelle Verwendung des Wassers insbesondere durch folgende Maßnahmen hinwirken:
1. |
Begrenzung der Wasserverluste in den Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung auf das unvermeidbare Maß, |
2. |
Einbau von Verbrauchsmessgeräten bei den Abnehmern, |
3. |
Verwertung von Betriebs- und Niederschlagswasser, |
4. |
Verweisung von Gewerbebetrieben mit hohem Wasserbedarf auf Brauch- und Oberflächenwasser, |
5. |
Förderung des rationellen Umgangs mit Wasser durch die Gestaltung der Benutzungsbedingungen und -entgelte sowie |
6. |
Beratung von Wasserverbrauchern bei Maßnahmen zur Einsparung von Wasser. |
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