Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung sollen im Rahmen bestehender technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten auf eine rationelle Verwendung des Wassers insbesondere durch folgende Maßnahmen hinwirken:

 

1.

Begrenzung der Wasserverluste in den Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung auf das unvermeidbare Maß,

 

2.

Einbau von Verbrauchsmessgeräten bei den Abnehmern,

 

3.

Verwertung von Betriebs- und Niederschlagswasser,

 

4.

Verweisung von Gewerbebetrieben mit hohem Wasserbedarf auf Brauch- und Oberflächenwasser,

 

5.

Förderung des rationellen Umgangs mit Wasser durch die Gestaltung der Benutzungsbedingungen und -entgelte sowie

 

6.

Beratung von Wasserverbrauchern bei Maßnahmen zur Einsparung von Wasser.

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