Rechte und Pflichten des Betriebsrats bestehen v. a. darin zu überwachen, ob die Vorschriften zum Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten eingehalten werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Dazu gehört, dass:

[1] Vgl. BGHW, Merkblatt 113: Der Betriebsrat im Arbeitsschutz.

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