Rechte und Pflichten des Betriebsrats bestehen v. a. darin zu überwachen, ob die Vorschriften zum Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten eingehalten werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Dazu gehört, dass:
- die Arbeitsschutzorganisation den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschriften entspricht,
- Arbeitsstätten, -mittel und -abläufe sicher gestaltet sind,
- Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen durchgeführt werden,
- die erforderlichen Betriebsanweisungen vorliegen,
- die Unterweisungen rechtzeitig und regelmäßig durchgeführt werden und sowohl die Beschäftigten diese Verhaltensvorschriften befolgen als auch die Vorgesetzten auf deren Einhaltung achten,
- die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Belange des Arbeitsschutzes regeln, eingehalten werden.[1]
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