Der Betriebsrat hat Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsrechte. Dies betrifft u. a.

2 vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder arbeiten im Arbeitsschutzausschuss (s. § 11 ASiG) mit. Der Ausschuss trifft sich mind. einmal vierteljährlich, um Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge