Überblick
  • Verantwortung im Arbeitsschutz ist die Zuständigkeit und Verpflichtung, bestimmte Aufgaben zur Förderung und Bewahrung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen
  • Der Kreis der Verantwortlichen im Arbeitsschutz ist in § 13 ArbSchG eindeutig und abschließend geregelt.
  • Die dort genannten Verantwortlichen sind neben dem Arbeitgeber verantwortlich, d. h., dieser entzieht sich durch Delegation auf Dritte nicht seiner Verantwortung.
  • Auch Vorgesetzte, die im Auftrag des Arbeitgebers handeln, können Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren. Das entledigt sie jedoch nicht ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber!

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