• Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen bei Herstellung von Werkzeugen, Formen, Vorrichtungen und Instrumenten möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung präventiver Maßnahmen,
  • Hinweise zur Kombination bzw. zum Wechsel verschiedenartiger Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungen (Planen, Dateneingabe, Kontrollieren),
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Werkstoffen sowie mit GS-Zeichen geprüften Arbeitsmitteln,
  • Vorschläge für organisatorische Brandschutzmaßnahmen (Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, Durchführung von Evakuierungs- und Löschübungen),
  • Bereitstellen und Prüfen von Feuerlöschern,
  • Hinweise zu primären, sekundären und individuellen Maßnahmen des Lärmschutzes beim Einsatz und Betreiben von Werkzeugmaschinen,
  • Prüfung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Mensch und Roboter zur Verringerung der körperlichen Belastung auch unter dem Aspekt der alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,[1]
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Werkstatt-Arbeitsplätze hinsichtlich eines

    • Wechsels der Arbeitshaltung und begleitet
    • von einer "Rückenschule" zum Vermeiden von Zwangshaltungen.
  • Beratung zur Installation wirksamer Lüftungs- und Absauganlagen.
[1] Ford-Werke GmbH, Mensch und Maschine arbeiten gemeinsam, in: Gute Praxis – Gesundheit und Teilhabe in der Arbeitswelt 4.0, Hrsg. BMAS 2017, S. 55–56.

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