Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert:
Zitat
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
[…]
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Die gesetzliche Forderung an den Arbeitgeber, die Arbeit gesundheitszuträglich zu gestalten, besteht seit 1996. Die Textstellen zur psychischen Gesundheit sind im Herbst 2013 hinzugekommen. Nun ist es nicht mehr nur erforderlich, physische Gefahren zu ermitteln und abzustellen, sondern explizit auch auf mögliche psychische Gefährdungen zu achten, welche die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen könnten.
Diese bemerkenswerte Ergänzung im Arbeitsschutzgesetz ist der Tatsache geschuldet, dass sich die Arbeitswelt enorm verändert hat: eine allgemeine Beschleunigung der Arbeitsprozesse, eine steigende Arbeitsintensität, der zunehmende Einfluss von Informations- und Kommunikationstechnologien auf das Arbeitshandeln und der demografische Wandel – um nur einige markante Aspekte des Wandels zu nennen – führen häufig dazu, dass Arbeiten unter Zeit-, Termin- und Kostendruck erfolgt, eine Arbeitsverdichtung bei oftmals reduzierter Personaldecke zu verzeichnen ist und ein längerer Verbleib im Arbeitsleben die Regel ist.
Nicht alle Arbeitnehmer kommen mit den neuen Anforderungen zurecht: viele sind überfordert, gestresst, werden krank oder gehen vorzeitig in den Ruhestand.
Das ist natürlich von niemandem gewollt und deshalb gibt es neben der Erweiterung der Verpflichtungen der Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz weitere Initiativen, um der Bedeutung des Themas "arbeitsbedingte psychische Belastungen" gerecht zu werden:
- Die "Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie" (GDA), ein Verbund von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung, hat zum Ziel, den Arbeitsschutz in Deutschland zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Aktuell beginnt der dritte Zyklus des Programms "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung". Die Programme bieten Hilfen bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes, werden nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt und wenden sich insbesondere an Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten.
- Die "Offensive Psychische Gesundheit" ist eine Initiative von 3 Bundesministerien, die in Kooperation mit Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, Psychologenverbänden und weiteren Institutionen zum Ziel hat, die psychische Gesundheit in allen Bereichen der Gesellschaft zu stärken.