Die CE-Kennzeichnung von neuen Maschinen ist eine rechtliche Vorgabe, die der Sicherheit der Beschäftigten dienen soll. Maschinen, die die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, sollen sicher sein. Für Sie als Kunden ist die Kennzeichnung eine Orientierung, dass der Hersteller alle notwendigen Anforderungen erfüllt hat. Das bestätigt er mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung.

Diese Forderung gilt einheitlich innerhalb der EU bzw. für alle Maschinen, die in die EU eingeführt werden. Es dürften dadurch keine Preisunterschiede zustande kommen, da für alle dieselben Anforderungen gelten. Die Umsetzung in der Praxis ist jedoch nicht immer vergleichbar. Direkte Kosten mit der CE-Kennzeichnung von neuen Maschinen entstehen Ihnen nicht, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.

Die sicherheitstechnische Überprüfung neuer Maschinen vor der ersten Inbetriebnahme bietet die Möglichkeit, Mängel zu erkennen, bevor es während der späteren Benutzung zu Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. In diesem Stadium ist eine Nachbesserung durch den Hersteller leichter einzufordern. Als Druckmittel kann die Abnahme der Maschine verweigert werden, bis die Mängel beseitigt sind. In der Regel ist an die Abnahme der Maschine auch die Zahlung gekoppelt. In der Praxis zeigt sich, dass man den Hersteller nur zu Änderungen bewegen kann, so lange die Maschine noch nicht (vollständig) bezahlt ist. Nach erfolgter Zahlung ist dies kaum noch möglich.

Sofern Sie Maschinen nicht vor der ersten Inbetriebnahme in Ihrem Unternehmen sicherheitstechnisch überprüfen, können Verletzungen oder Unfälle die Folge sein. Den Ausfall Ihrer Mitarbeiter müssen Sie dann selbst ausgleichen (Rehabilitation etc. erfolgt natürlich über den Unfallversicherungsträger). Regressansprüche gegen den Hersteller mangelhafter Maschinen ist ein sehr schwieriger und langer Prozess. Zusätzlich liegt es in der Verantwortung des Betreibers, die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.

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