Ausreichende baufachliche Kenntnisse sieht die RAB 30 für die Stufe 1 als vorhanden an, wenn mindestens ein Abschluss als Geprüfter Polier, Meister oder Techniker vorliegt. Für Stufe 2 wird eine Ausbildung zum Architekten oder Ingenieur erwartet. Die erforderlichen Kenntnisse erstrecken sich dabei über den gesamten Bauablauf: von der funktionellen, technischen und organisatorischen Planung über Ausschreibung Vergabe, Baustelleneinrichtungs- und -ablaufplanung, Baustellenorganisation, Bauausführung, Arbeitsverfahren bis hin zu Wartung und Instandhaltung.

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