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Bildschirmbrille / Zusammenfassung

Janina Wehrle
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Begriff

Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für Arbeiten am Bildschirm. Sie ist notwendig, wenn die Arbeitsaufgabe mit "normalen" Sehhilfen nicht zufriedenstellend erfüllt werden kann, was häufig etwa ab dem 45. Lebensjahr der Fall ist. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Kosten einer Bildschirmbrille. Beschäftigte können an den Kosten beteiligt werden, wenn diese eine Zusatzausstattung wünschen. Unternehmen dürfen die Bildschirmbrille in diesem Kontext nicht als ein modisches Arbeitsmittel des Arbeitnehmers betrachten, sondern als eine Persönliche Schutzausrüstung, deren Kosten der Arbeitgeber trägt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die am Bildschirm arbeiten, eine Vorsorgeuntersuchung anbieten. Dies gilt sowohl vor Aufnahme ihrer Tätigkeit als auch während der Tätigkeit und bei auftretenden Sehproblemen (§ 5 ArbMedVV). Die Vorsorge enthält das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Anhang Teil 4). Abschn. 2 AMR Nr. 14.1 definiert, was eine angemessene Untersuchung beinhalten sollte: ein ärztliches Gespräch zur Erfassung der Vorgeschichte und aktueller Beschwerden, einen Sehtest sowie eine ärztliche Beurteilung und persönliche Beratung, einschließlich der Mitteilung des Ergebnisses.

Erweist sich aufgrund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, muss diese ermöglicht werden. "Den Beschäftigten müssen im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt werden, wenn das Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind" (Anhang Teil 4 Abs. 2 Punkt 1). Diese speziellen Sehhilfen werden auch Bildschirmbrillen genannt und müssen vom Arbeitg...

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