[Vorspann]
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2021
Vorbemerkung
So vielfältig wie die Arbeitsplätze im Gesundheitsdienst sind, so vielfältig ist auch die Palette der Gefahrstoffe, die dort bei den diversen Tätigkeiten zum Einsatz kommen. Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Diese DGUV Information leistet hierzu einen Beitrag.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen existieren umfangreiche Vorschriften. Die normativen Vorgaben zum Inverkehrbringen und zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind heute weitgehend auf europäischer Ebene reguliert und in den nationalen Gesetzen, Verordnungen und weiteren Regeln spezifiziert. Hierzu zählen insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Einen Überblick über die Regelwerke gibt Anhang 2. Die DGUV Information fasst zudem die Vorschriften und die Regelungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Mutterschutzes für die gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten zusammen und stellt sie verständlich dar.
Die DGUV Information richtet sich an Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Apotheken zählen dazu und Unternehmen der humanmedizinischen Versorgung, deren Beschäftigte bestimmungsgemäß
- Menschen stationär oder ambulant medizinisch/zahnmedizinisch untersuchen, behandeln oder pflegen,
- Körpergewebe, -flüssigkeiten und -ausscheidungen von Menschen gewinnen, untersuchen und entsorgen,
- Hauskrankenpflege durchführen,
- Rettungs- und Krankentransporte ausführen.
Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" umfasst auch die Veterinärmedizin.
Die DGUV Information
- informiert über die Gefahrstoffe, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
- weist hin auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,
- unterstützt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Die DGUV Information richtet sich an
- Arbeitgeber in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen (z. B. Krankenhausleitungen, Praxisbetreiber und Praxisbetreiberinnen, Apotheker und Apothekerinnen etc.) und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gefahrstoffe, z. B. Unterweisung der Beschäftigten, verantwortlich sind,
- Beschäftigte in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen, zu deren Arbeitsalltag die Tätigkeit mit Gefahrstoffen gehört,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen,
- Sicherheitsbeauftragte und
- betriebliche Interessenvertretungen.
Die DGUV Information gibt Hilfestellung beim Erkennen von Gefährdungen und bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Sie beschäftigt sich nicht mit Gefährdungen durch biologische Stoffe, ionisierende und nicht ionisierende Strahlung. Einen Gesamtüberblick über diese und weitere Gefährdungsarten sowie Schutzmaßnahmen im Gesundheitsdienst bietet die DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst". Fachbegriffe aus dem Gefahrstoffrecht erläutert das "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (s. Literaturverzeichnis)."
Die Kapitel 1 bis 9 erläutern die Regelungen, die in allen Bereichen des Gesundheitsdienstes anzuwenden sind, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Die Kapitel 10 bis 23 enthalten ergänzende fachspezifische Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die grundsätzlich im Gesundheitsdienst anzutreffen sind. Dabei werden Gefahrstoffgruppen wie Desinfektionsmittel in allen Tätigkeitsfeldern eingesetzt, andere wie Inhalationsanästhetika nur in speziellen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Gefahrstoffgruppen, die für die Gefährdungsbeurteilung in der jeweiligen Branche von Bedeutung sind.
Die DGUV Information bietet eine Hilfestellung bei der Gefahrstoffbetrachtung, sie entbindet aber nicht von ergänzenden, eigenen arbeitsplatzbezogenen Ermittlungen und Gefährdungsbeurteilungen. Informationsquellen für angrenzende Tätigkeitsfelder sind in Anhang 3 zusammengestellt.
Diese DGUV Information wurde von folgenden Projektbeteiligten in den DGUV-Sachgebieten "Gefahrstoffe" und "Gesundheitsdienst" erarbeitet:
- Dr. Gabriele Halsen, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Leitung,
- Dr. Christiane Altenburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
- Prof. Dr. Udo Eickmann, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
- Dr. Arnd Geilenkirchen, Unfallkasse Nord
- Dr. Johannes Gerding, Beruf...