Arbeitsschutzhotline

Mit einer neuen Telefonhotline können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Erstberatung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes von Experten der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhalten. Der Service ergänzt das bereits bestehende Arbeitsschutztelefon und den Onlineservice KomNet des Bundeslandes.

Mit dem „Arbeitsschutztelefon“ verfügt Nordrhein-Westfalen bereits über eine Telefonhotline zum Arbeitsschutz. Doch während sich dieser Service ausschließlich mit (potenziellen) Arbeitsschutzmängeln in den Betrieben beschäftigt, beantwortet die Arbeitsschutzverwaltung des Landes im Rahmen der neuen Erstberatungshotline den Anrufern alle möglichen Fragen zum Arbeitsschutz – vom Mutterschutz über Gefahrstoffe bis hin zur Gefährdungsbeurteilung. 

Erreichbar von Montag bis Freitag

Unter der Telefonnummer 0211 3101 1133 kann die telefonische Erstberatung für Arbeitgeber und Beschäftigte von Montag bis Donnerstag (9.00 – 15.00 Uhr) und Freitag (9.00 – 14.00 Uhr) erreicht werden. Dabei erhalten die Anrufenden entweder direkt eine Antwort oder werden an einen zuständigen Experten in den Bezirksregierungen vermittelt.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ist sicher: „Das neue telefonische Beratungsangebot ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Arbeitsschutzverwaltung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen schnell erreichbar und zugänglich zu machen.“