Fehler in BGI 719 korrigiert

Wenn die kleine Silbe „un“ fehlt, kann das fatal Folgen haben. Damit es nicht dazu kommt, wurde nun ein solcher Fehler in den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI 719) „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ korrigiert. Wer die Version mit Stand 2009 in seinem Unternehmen hat, sollte sich das korrigierte Einlegeblatt für die fehlerhafte Seite ausdrucken.

Atemschutzgeräte sind im Notfall lebensrettend. Dabei ist es wichtig, den richtigen Atemschutz für die jeweilige Situation einzusetzen. Umluftabhängig sind zum Beispiel Atemschutzmasken mit Filtern. Kommt die Atemluft aus einer Sauerstoffflasche, so findet die Versorgung umluftunabhängig statt. Dies ist etwa bei einem Löschvorgang mit Kohlenmonoxid notwendig.

Seite 80 austauschen

Im Anhang der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI„Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ steht in der Fassung vom April 2009 auf Seite 80 umluftabhängig. In dieser Betriebsanweisung zu „Kohlendioxid = CO2 in ortsfesten Feuerlöschanlagen“ muss es allerdings umluftunabhängig heißen.

Verhalten bei CO2 gefluteten Räumen

Im Notfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Umluftunabhängig muss der Atemschutz sein, sobald in der Umgebungsluft weniger als 17 Volumenprozent Sauerstoff oder wenn giftige Gase vorhanden sind.

Den Raum erst betreten, nachdem er von einer beauftragten Person oder der Feuerwehr geprüft und frei gegeben wurde.

Vor dem Wiederbetreten den Raum so ins Freie lüften, dass niemand in benachtbarten Räumen gefährdet wird.

Downloads

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Herausgeber hat den Fehler in der Informationsschrift korrigiert.

Die korrigierte Fassung

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