Arbeitsschutz auch für fremdsprachige Subunternehmer verständlich

Körperliche Leistungsfähigkeit und Kraft reichen auf der Baustelle nicht aus. Um sicher arbeiten zu können, muss jeder wissen, was er zu tun hat. Wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, kann das gefährlich werden. Auch für den Auftraggeber, denn der haftet.

Migranten arbeiten häufig als Subunternehmer. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass ihre Deutschkenntnisse oft nicht ausreichen, um in anderen Bereichen - oft auch im erlernten Beruf - tätig zu werden. Doch auch eine überwiegend körperliche Arbeit kommt nicht ohne Sprache aus. So müssen Arbeitsanweisungen und Unterweisungen verstanden werden. Auch die Kommunikation zwischen Kollegen, Vorgesetzten und Kunden sollte auf einem angemessenen Niveau funktionieren.

Eine Unterschrift ist schnell getätigt

Der Konkurrenzdruck ist groß und so sind Subunternehmer schnell gewillt, einen Auftrag anzunehmen. Damit sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten, quittieren sie auch schon einmal eine Unterweisung, die gar nicht stattgefunden hat oder von keinem verstanden wurde.

Sprachliches Unvermögen oder Unkenntnis können ein Risiko sein

Hier ein paar Beispiele, die zeigen, wie aus sprachlichem Unvermögen oder aus Unkenntnis gefährliche Situationen entstehen können:

  • Die Arbeiter führen Tätigkeiten durch, die sie gar nicht ausführen dürfen.
  • Sie tragen keine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Sie hantieren mit ungeeigneten und ungeprüften Arbeitsmitteln.
  • Sie wissen nicht, wo sich ein Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet.

Planungs- und Überwachungspflicht

Wer Subunternehmen beauftragt, muss seiner Planungs- und Überwachungspflicht nachkommen. Hier ist besonders das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Chemikaliengesetz zu berücksichtigen.

Damit die Sprache nicht zum Problem wird

  • Unterweisungen in mehreren Sprachen durchführen.
  • Mehrsprachige Informationsbroschüren zur Verfügung stellen.
  • Bildgestützte Arbeits- und Betriebsanweisungen einsetzen.
  • Einen zweisprachigen Mitarbeiter als Ansprechpartner für den Arbeitsschutz benennen.
  • Verbesserung der berufs- und arbeitsplatzbezogenen Sprachkompetenz fordern und fördern. Sprachkurse können durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezuschusst werden.

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