Corona-Pandemie: Auf Dienstreisen sicher unterwegs

Durch die Corona-Pandemie sind Dienstreisen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Empfehlungen, was bei beruflichen Auslandsreisen oder Entsendungen von Mitarbeitern zu beachten ist.

Zurzeit gibt es auf der ganzen Welt Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantäneregeln. Die medizinische Versorgung ist in manchen Regionen schwierig geworden. Wer beruflich reisen muss, sollte sich gut darauf vorbereiten und sich über die sich ständig ändernde Lage informieren. Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber spielt bei der Risikoeinschätzung und den präventiven Schutzmaßnahmen eine zentrale Rolle.

Mit diesen Einschränkungen und Risiken sollten Sie rechnen

Durch die Corona-Pandemie ist weltweit u. a. mit folgenden Einschränkungen und Risiken zu rechnen:

  • Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr, z. B. auch in Transitländern,
  • Einreisebeschränkungen, besonders in Risikogebieten,
  • Quarantänevorschriften, die teilweise nicht angekündigt, aber sofort umgesetzt werden,
  • Ausgangssperren,
  • geschlossene oder nur eingeschränkt verfügbare Unterkünfte, Geschäfte und Gastronomiebetriebe,
  • mangelhafte oder schlechte medizinische Versorgung.

Ist die Auslandsreise zwingend notwendig?

Als Erstes sollte geklärt werden, ob die Dienstreise ins Ausland tatsächlich notwendig ist. Dies sollte mit einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Mit ihr lässt sich ermitteln, ob die Reise in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken steht. Wenn möglich sollten Besprechungen, aber auch andere Termine besser mithilfe digitaler Kommunikation durchgeführt werden. Ist eine Auslandsreise zwingend notwendig, ist zu prüfen, wie viele Personen reisen müssen. Die Zahl ist so gering wie möglich zu halten.

Tipp: Stellen Sie durch einen Corona-Test sicher, dass Ihr Mitarbeiter vor der Abreise gesund verreist.

Darüber sollten Sie sich immer aktuell informieren

  • Das Auswärtige Amt bietet ständig aktualisierte länderspezifische Reisehinweise und Reisewarnungen.
  • Fluggesellschaften informieren über spezielle Ein- und Ausreiseregeln, wie z. B eine Corona-Testung am Zielflughafen.

Die Situation vor Ort kann sich jederzeit ändern

  • Ihr Mitarbeiter sollte für Probleme – auch medizinische – zu jeder Zeit einen Ansprechpartner im Unternehmen und/oder vor Ort haben.
  • Denken Sie daran, dass Ihr Mitarbeiter eventuell medizinisch betreut zurücktransportiert werden muss.
  • Klären Sie im Vorfeld ab, wer die Kosten übernimmt, wenn eine Evakuierung unter Infektionsschutzbedingungen notwendig ist.

Denken Sie auch daran!

  • Berücksichtigen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigte.
  • Statten Sie Ihre Mitarbeiter für die Reise mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2 Masken aus.
  • Sorgen Sie dafür, dass die reisenden Mitarbeiter in der Handhabung mit Schutzmasken und Hygieneregeln unterwiesen werden.

Empfehlungen werden ständig aktualisiert

Die Empfehlungen der DGUV für beruflich bedingte Auslandsreisen während der Corona-Pandemie konkretisieren den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS und werden ständig an die sich verändernde Lage angepasst.

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