Seit dem 4. Mai dürfen Friseursalons wieder öffnen. Um die Mitarbeiter und Kunden effektiv vor dem Coronavirus zu schützen, veröffentlichte die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die folgenden Regelungen im Bereich der Arbeitsorganisation, der technischen Schutzmaßnahmen, der Arbeitsprozesse sowie der personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Arbeitsorganisation, Arbeitsprozesse und technische Maßnahmen
- Mit Ausnahme der Behandlung selbst gilt allgemein ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den im Geschäft anwesenden Personen. Um den empfohlenen Sicherheitsabstand zu gewährleisten, sollten beispielsweise Klebebänder (eventuell auch mit aufgedruckten Warnhinweisen) am Boden und Sitzen angebracht werden
- Um die Abstandsregeln einhalten zu können, sollten die Salons einzelne Arbeitsplätze stilllegen und die Arbeitszeit ihres Personals so einteilen, sodass sich nicht zu viele Mitarbeiter gleichzeitig im Geschäft aufhalten.
- Auch der Kundenverkehr sollte so weit wie möglich reduziert werden. Kunden sollten nur in Ausnahmesituationen (ältere Kunden, Menschen mit Behinderung) Begleitpersonen mitbringen dürfen.
- Ausreichender Abstand sollte auch in den Verwaltungs- und Pausenräumen gewährleistet sein. Tische und Stühle sollten daher nicht zu dicht stehen und die Beschäftigten sollten möglichst einzeln oder in Kleingruppen Pausen machen.
- Verwaltungsarbeiten sollten möglichst im Homeoffice ausgeführt werden, zumindest aber in einer vom Salon abgetrennten Räumlichkeit.
- Besprechungen oder Mitarbeiterschulungen sollten ausgesetzt oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Die Geschäfte sollten prüfen, ob derartige Termin nicht im Rahmen von Telefon- oder Videokonferenzen umgesetzt werden können.
- Alle Räume des Geschäfts sollten stets ausreichend belüftet werden, um in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen zu entsorgen.
- Die während des Tages benutzte Wäsche sollte nach Arbeitsende bei mindestens 60 Grad Celsius im Waschautomaten des Salons mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.
- Es sollen sich möglichst nur wenige Menschen gleichzeitig im Laden aufhalten, zu viel Publikumsverkehr sollte vermieden werden.
- Zur Reduzierung des Publikumsverkehrs sollten Kundentermine nur mit Voranmeldung möglich sein.
- Zur Vermeidung von Infektionen sollten Türklinken, Handläufe und auch Sitze und Tische regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Rasieren, Augenbrauenzupfen und Wimpernfärben dürfen als körpernahe Dienstleistungen aktuell nicht angeboten werden.
Personenbezogene Schutzmaßnahmen
- Mund und Nase müssen auch beim Friseur bedeckt sein. Das gilt sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeiter, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Der Friseur sollte weiterhin immer Einmalhandschuhe tragen.
- Zur Reinigung der Hände müssen die Friseure in allen Räumen Händedesinfektionsmittel, hautschonende Flüssigseife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung stellen.
- Nach jeder Behandlung sollten die Werkzeuge und Arbeitsutensilien gereinigt und desinfiziert werden.
- Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten oder Wickler dürfen erst am Kunden eingesetzt werden, nachdem dessen Haar gewaschen worden war.
- Kunden sollten während des Termins Umhänge aus Stoff oder Kunststoff tragen. Mehrfach verwendbare Umhänge sollten nach jeder Kundenbehandlung gewaschen (mindestens 60 Grad, Vollwäsche), Einmalumhänge dagegen nach der Behandlung entsorgt werden.
- Auch private Oberbekleidung für die Arbeit sollte am Arbeitsende im Salon bleiben und in der unternehmenseigenen Waschmaschine gewaschen und getrocknet werden.
Weitere Corona-Regelungen von anderen Berufsgenossenschaften
Corona-Regeln für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
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