Anders formuliert: Bei fehlender persönlicher oder fachlicher Eignung braucht ein Arbeitgeber auch nicht nach gesundheitlicher Eignung fragen, denn die Beantwortung dieser Frage hat dann keinen Mehrwert. Ungeeignet ist ungeeignet, die gesundheitliche Eignung ist dann unerheblich.
Andererseits ist es auch unsinnig, Beschäftigte zu teuren Schulungsmaßnahmen zu schicken, wenn sich anschließend herausstellt, dass jemand gesundheitlich gar nicht geeignet ist. (Beispiel: Höhenrettungslehrgang bei einem Beschäftigten mit schwerer koronarer Herzkrankheit.)
Gefährdungen aus Eignungsmängeln
Gefährdungen, die sich aus Eignungsmängeln ergeben können, sind beispielsweise:
- nicht(s) gesehen / nicht alles gesehen,
- nicht(s) gehört / nicht alles gehört,
- nicht konzentriert (warum?),
- Schwindel verspürt, Kontrolle über Fahrzeug oder Gerät verloren,
- wiederholt oder dauerhaft nicht ausgeruht, wiederholt Fehler gemacht.
Dazu gehören auch Einschränkungen der sog. „psychischen Leistungsfähigkeit”:
- Optische Informationen werden in ihrem Bedeutungsgehalt nicht ausreichend schnell und sicher wahrgenommen.
- Die Zielorientierung im jeweiligen optischen Umfeld („Verkehrsraum”) gelingt nicht oder nicht sicher oder nur so langsam, dass daraus in der konkreten Arbeitssituation eine Gefährdung entstehen würde.
- Die Konzentration ist zeitweilig oder dauernd gestört in der Weise, dass die jeweils anstehende Aufgabe aufgrund von Abgelenktsein oder Fehldeutungen verkannt oder fehlerhaft gelöst wird.
- Notwendige motorische Reaktionen setzen zu spät ein und/oder werden stark verzögert ausgeführt.
- Reaktionen erfolgen unsicher, eventuell vorschnell und situationsunangemessen, oder werden unpräzise, motorisch ungeschickt, "überschießend" oder überhastet ausgeführt.
Betriebsarzt soll Einschränkungen der Eignung erkennen
Es ist Aufgabe des Betriebsarztes, solche potentiellen Einschränkungen der gesundheitlichen Eignung und das sich ggf. daraus ergebende Gefährdungspotential zu erkennen und die Ursachen dafür zu klären bzw. wenn erforderlich auch durch geeignete andere Fachärzte klären zu lassen. Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig zu klären, ob Eignungsmängel ggf. kompensiert werden können.