Fremdfirmen im Haus - Unfälle vermeiden

Nicht alle Arbeiten im Betrieb werden von Betriebsmitarbeitern durchgeführt. Bei Baumaßnahmen, Wartung, Instandhaltung oder für Reinigungsarbeiten kommen oft Fremdfirmen ins Haus. Vor allem technische Veränderungen seit dem letzten Firmenbesuch bergen ein hohes Gefahrenpotenzial. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung hilft, Unfälle zu vermeiden.

Da sie nicht jeden Tag da sind, wissen Fremdfirmen über Veränderungen oft nicht Bescheid. Ein hohes Risiko für sie. Das folgende Beipiel zeigt, wie ein aktualisierte Gefährdungsbeurteilung einen Unfall hätte vermeiden können.

Fremdfirmen im Haus - bauliche Veränderung wurde zum Verhängnis

Wie bereits schon einige Male zuvor sollte ein erfahrener Schlosser für Instandhaltungsarbeiten an einer Pumpe im Untergeschoss einer Kläranlage Bodenplatten entfernen. Was wie eine Routineaufgabe begann, entwickelte sich schlagartig zu einem tragischen Arbeitsunfall.

Als der Schlosser das mittlere von drei Blechen mit dem Kran anhob, kippte die Bodenplatte, auf der er stand. Grund dafür war ein Provisorium, von dem der Fremdarbeiter nichts wusste und das zudem nicht sicher auflag. Die bauliche Veränderung an den Bodenblechen war offensichtlich nicht überprüft worden. Außerdem war keine Gefährdungsbeurteilung nach der Konstruktionsveränderung vorgenommen worden.

Der Schlosser der Fremdfirma stürzte aus einer Höhe von 3,50 Metern ab. Etwa auf halber Höhe schlug er dabei auf einer Rohrleitung auf und knallt anschließend auf den Betonfußboden. Bei seinem Sturz zog er sich schwere Prellungen sowie einen Wirbelbruch zu.

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Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen helfen, Unfälle zu vermeiden

Das Betreten von Gefahrenbereichen sollte so selten wie möglich erfolgen. Im oben beschriebenen Fall hätte eine technische Änderung mit Scharnieren und Drahtseilwinden an den Bodenbleichen zu mehr Sicherheit geführt.

Der Unfall hätte außerdem verhindert werden können, wenn die Gefährdungsbeurteilung auf dem aktuellen Stand gewesen wäre. Und es ist auch wichtig, Fremdarbeiter zu ihree Tätigkeit vor Ort zu unterweisen und mit ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

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BG RCI

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsunfall, Prävention