Gefahrstoffe in Vinyl-Asbest-Bodenplatten
Zu ihren Inhaltsstoffen zählt Asbest. Und auch dem Kleber wurde beim Verlegen oft Asbest beigemengt.
Analyse notwendig
Verbreitet sind quadratische 25 x 25 cm Bodenplatten. Sie wurden vor allem in den 1960er- und 70er-Jahren verbaut. Ihr Asbestgehalt liegt zwischen 5 und 20 Prozent. Hinzu kommt die Beimischung von Asbest in den Bitumen-Klebestoff. Von außen kann man den Platten nicht ansehen, ob sie Gefahrstoffe enthalten. Wer allerdings Bodenbeläge aus dem entsprechenden Zeitraum vorfindet, sollte eine Analyse vornehmen. Nur so kann Asbest darin nachgewiesen werden.
Sicherheit durch Fachpersonal
Arbeiten an Vinyl-Asbest-Platten und asbesthaltigem Kleber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Nur Fachbetriebe dürfen Abbruch- oder Instandhaltungstätigkeiten an Vinyl-Asbest-Platten bzw. an asbesthaltigen Klebern durchführen. Die Fachbetriebe haben speziell geschultes Personal und beschäftigen mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort. Der Betrieb ist zudem sicherheitstechnisch so ausgestattet, dass die Mitarbeiter die Arbeiten mit den gefahrstoffbelasteten Baustoffen nach dem neuesten Stand der Technik ausführen können. Dadurch wird gewährleistet, dass so wenig wie möglich von dem Asbest freigesetzt wird.
Planung der Arbeiten
Bevor die Arbeiten losgehen können, muss eine umfassende Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Je nach Umfang der Arbeiten sind diese Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten. Der Arbeitsgeber muss in beiden Fällen einen Arbeitsplan erstellen. Die Arbeiten sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Besonderheit des Klebers
Übrigens: Wird asbesthaltiger Kleber vorgefunden, darf dieser nicht versiegelt werden und es darf weder eine Ausgleichsmasse darauf verbracht noch ein anderer Fußbodenbelag darauf verklebt werden.
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