Neue Branchenregel für mehr Sicherheit bei der Baumpflege

Rasen schneiden oder Blumenbeete pflegen sind gärtnerische Tätigkeiten, bei denen die wenigsten an Gefährdungen denken. Und so werden auch die Gefahren bei der Baumpflege unterschätzt, was fatale Folgen haben kann.

Wer nicht täglich Bäume schneidet, kennt sich damit wenig aus. Und so ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, wenn z. B. ein Hausmeister einen toten Ast absägen will oder wenn Beschäftigte kommunaler Betriebe, die mit der Grün- und Landschaftspflege beauftragt sind, „mal schnell“ einen Baum fällen wollen, weil er im Weg steht. Die neue Branchenregel "Grün- und Landschaftspflege" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) soll nun für mehr Sicherheit sorgen.

Hier lauern Gefahren bei der Baumpflege

  • Die Verletzungsgefahr bei einem Sturz von der Leiter auch aus geringer Höhe wird unterschätzt.
  • Es erfolgen keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Schnittverletzungen durch scharfe und spitze Werkzeuge und Maschinenteile.
  • Es wird nicht mit herabfallenden Ästen oder einem aufreißenden Stamm gerechnet.
  • Es wird mit der Motorsäge ohne entsprechende Ausbildung und/oder ohne Schutzkleidung gearbeitet.
  • Es wird die falsche Fälltechnik angewendet, was lebensgefährliche Folgen haben kann.
  • Die Gefahr, die von hängen gebliebene Bäumen ausgeht, die nicht fachgerecht zu Fall gebracht wurden, wird unterschätzt.
  • Es wird ohne Gehörschutz mit der Motorsäge gearbeitet.
  • Es fehlen ausreichende Kenntnisse über Schnitt- und eventuell notwendige Abseiltechniken.
  • Es kommen ungeeignete Arbeitsmaterial zum Einsatz.
  • Es wird nicht an die hohe Spannung im Holz beim Entasten von gefällten Bäumen gedacht.

Jeder ist für seine Sicherheit verantwortlich

Für Sicherheit sorgt u. a.

  • Ein sicherer Standplatz,
  • das richtige Werkzeug,
  • ein Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich,
  • eine fachliche Ausbildung und reichlich Erfahrung sowie
  • das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Branchenregel kann auch als Nachschlagewerk genutzt werden

Ausführliche und reich bebilderte Informationen auf über 20 Seiten bietet das Kapitel Baumarbeiten in den neuen Branchenregeln "Grün- und Landschaftspflege". Sie ersetzt die DGUV Regel 114-017 "Gärtnerische Arbeiten". Die Broschüre beinhaltet rechtliche Bestimmungen, Normen und Präventionsmaßnahmen sowie im Anhang Musterbetriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfprotokolle und Regelpläne. Sie richtet sich an Unternehmer und kann zudem von den Beschäftigten als Nachschlagewerk genutzt werden. Die Broschüre kann u. a. im Internet kostenlos heruntergeladen werden.

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