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Risiken durch Hitze am Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz kann nicht nur unerträglich sein, sondern auch die Gesundheit belasten – und das bringt Risiken und Unfälle mit sich. Bei vielen Menschen sinken Konzentration und Leistungsfähigkeit, einige reagieren auch mit Hitzeausschlag oder Hitzeödemen. Je nach den intra- und inter-individuellen Einflussgrößen reagieren unsere Körper mit weiteren Folgen. Daher ist es wichtig, den Rechtsrahmen für den Hitzestress und Hitzeschutz zu kennen und richtig anzuwenden.

Von Hitzestress wird gesprochen, wenn der Mensch seinen Körper durch Schwitzen nicht mehr ausreichend kühlen kann. Die Medizin nennt dies auch eine gestörte Thermoregulation in Form von Hyperthermie bzw. Überhitzung.

Mehr Hitzestress durch den Klimawandel

Im Arbeitsschutz wird eher von der Wärmebelastung gesprochen. Wärmebelastungen können zu unterschiedlichen hitzebedingten Erkrankungen führen. Der Klimawandel führt zu mehr Hitzestress und dieser gefährdet immer mehr Menschen weltweit. Die spürbaren gesundheitlichen Folgen der Hitze können in den heißen Monaten schwerwiegend sein. Daher ist es wichtig, vulnerable Gruppen (betriebliche und gesellschaftliche) durch ein gutes Monitoring im Blick zu haben und vor den spürbaren gesundheitlichen Folgen der Hitze so gut es geht zu schützen.

Durch Hitzestress besonders gefährdete Gruppen:

  • Menschen im höheren Alter
  • Menschen mit Vorerkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf)
  • Menschen mit Risikofaktoren (z. B. Übergewicht)
  • Schwangere und Wöchnerinnen
  • Säuglinge und Kinder
  • Menschen mit limitierten sozioökonomischen Ressourcen und sozial Isolierte (z. B. in schwierigen Wohnverhältnissen, Menschen mit wenig Unterstützung)
  • Menschen mit regelmäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum bzw. Suchtproblemen
  • Menschen, die im Freien arbeiten bzw. tätig sind (z. B. Outdoor-Arbeitsplätze, Sport im Freien)

Der Arbeitsschutz reagiert über die Gefährdungsbeurteilung auf die Risiken durch Hitze und Hitzestress. An den Arbeitsplätzen für die betroffenen Arbeitnehmenden müssen unter anderem die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ beachtet werden.

Hier werden Personengruppen erwähnt, die

  • schwere körperliche Arbeit verrichten müssen,
  • besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen, die die Wärmeabgabe stark behindert,
  • hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich vorbelastet und besonders schutzbedürftig (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) und im Raum tätig sind.

Hitze ist ein Unfallgrund!

Von milden Formen bis hin zu Notfällen, Hitze bringt stets Risiken mit sich. Bei den Risiken durch Hitze und Hitzestress am Arbeitsplatz muss stets auf die Unterschiede zwischen Outdoor-Arbeitsplätzen, Büroarbeitsplätzen bzw. Innenräumen und betrieblich genutzten Verkehrsmitteln eingegangen werden. Bei Hitze sind deutlich mehr Verkehrsunfälle sowie Arbeitsunfälle im Büro, an Outdoor-Arbeitsplätzen (z. B. auf Baustellen) und im Verkehr zu verzeichnen.

Zusammenhang von Hitze mit Verkehrsunfällen

Exemplarisch wurde in einer Analyse von Arbeitsunfällen in der Schweiz zwischen 1996 und 2019 unter Einbeziehung von täglichen Wetterdaten gezeigt, dass sich an Tagen mit Temperaturen über 30 Grad rund 7 % mehr Unfälle ereignen als an anderen Sommertagen. Auch eine Untersuchung in Österreich hat gezeigt, dass das Risiko für schwere Verkehrs- oder Wegeunfälle an Hitzetagen deutlich erhöht ist. An Tagen mit mehr als 30 Grad haben sich laut Statistik Austria im Jahr 2023 durchschnittlich 15 % mehr Verkehrsunfälle inkl. Verletzten ereignet als an kühleren Tagen. Die Gründe für diese höhere Zahl von Unfällen liegen wahrscheinlich in der schon erwähnten gesunkenen Leistungsfähigkeit, Übermüdung und Unkonzentriertheit. Hitze erschöpft unsere Körper stärker, wir schlafen weniger und schlechter und erholen uns daher auch nicht so gut. Dieser Schlafmangel ist auch die Ursache für erhöhte Unfallzahlen bei Arbeitnehmenden im Büro in Hitzeperioden.

Die Risiken durch Hitze sind von der Exposition (Dauer, Häufigkeit und Intensität) und auf der anderen Seite der körperlichen Aktivität geprägt. PSA und Schutzkleidung oder die Abwärme von Maschinen können zu weiteren Hitzebelastungen führen. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl von PSA und Schutzkleidung stets auch diesen Aspekt mit in die betrieblichen Überlegungen einzubeziehen.

Hitzestress an Outdoor-Arbeitsplätzen

Risiken an Outdoor-Arbeitsplätzen entstehen durch direkte Sonneneinstrahlung, hohe Lufttemperatur, hohe Luftfeuchtigkeit und schwere körperliche Arbeit. Dabei spielen aber auch noch weitere Klimafeinflussfaktoren eine Rolle, z. B. der Wind. Gärtner, Dachdecker, Straßenbauer und viele andere sind an Outdoor-Arbeitsplätzen tätig und diesen Gefahren dort oft stundenlang ausgesetzt. Körperlich anstrengende Tätigkeiten in der Sonne können schnell zu einem Flüssigkeitsdefizit von bis zu 2 l pro Stunde führen. Wird dieser Mangel nicht rechtzeitig ausgeglichen, kann er unterschiedliche hitzebedingte Risiken und Erkrankungen zur Folge haben. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren, z. B. auf der Basis eines Hitzeaktionsplans. Dabei gilt für Baustellen, dass diese auch vom Arbeitsstättenbegriff gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV ausdrücklich erfasst werden.

Hitzestress an Büroarbeitsplätzen und in Innenbereichen

Risiken an Büroarbeitsplätzen bzw. in Innenbereichen entstehen zusätzlich in Räumen

  • mit großflächigen Verglasungen, bei denen der Sonnenschutz fehlt oder unzureichend ist.
  • mit einer nachteiligen Ausrichtung, z. B. Ost- bzw. Westausrichtung, weil diese sich aufgrund des tiefen Sonnenstandes am Morgen bzw. Nachmittag verstärkt aufheizen können, insbesondere wenn Sonnenschutz fehlt oder dieser geöffnet ist.
  • in denen auch im Sommer vermehrt Heizquellen (Herde, Öfen u. a.). genutzt werden müssen oder in denen elektrische Geräte wie Computer, Server, Kopierer, Drucker u. a. betrieben werden. Diese Räume heizen sich stärker auf.
  • in denen viele Menschen gleichzeitig arbeiten. Großraumbüros haben nicht nur Vorteile, die große Anzahl von Personen heizt diese im Sommer zusätzlich auf.

Neben den Outdoor-Arbeitsplätzen gibt es immer auch Baucontainer mit mobilen Büros, auf Baustellen – und diese sind wie erwähnt als Arbeitsstätten (§ 2 Abs. 1 ArbStättV) ausdrücklich erfasst. Diese mobilen Büros sind oft den ganzen Tag der Sonne ausgesetzt und heizen sich auf, daher ist auch hier entsprechend zu handeln.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Arbeitsstätte