Notfallübung - was ist zu beachten
Der Arbeitgeber hat, laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dafür zu sorgen, dass im Notfall angemessen reagiert werden kann, z. B. durch eine Evakuierung. Das bedeutet, dass er für die Planung entsprechendes Fachwissen im Unternehmen braucht und eine gewisse Routine für die Durchführung.
VDI-Richtlinie 4062 "Evakuierung" bietet Hilfestellung bei der Umsetzung des Notfallmanagements.
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Notfallübung - z.B. Evakuierung
Für eine erste Übung im Betrieb empfiehlt die International Security Academy (ISA e. V.) ein Brandszenario. Die Übung sollte einen möglichst realistischen Bezug zum Unternehmen haben. Wo gibt es Brandlasten oder -quellen? Wie wird sich der Brand ausbreiten? Gibt es Gefahrstoffe?
Feuerwehr übt den Notfall mit und beobachtet
Am besten nimmt die örtliche Feuerwehr an der Übung teil. So kann sie gleich die Anfahrtswege, Aufstellungsflächen oder die Löschwasserversorgung überprüfen und das Anleitern am Gebäuden üben. Außerdem kann die Feuerwehr als externer Beobachter, Dinge wahrnehmen, die man selbst während der Übung übersieht.
Freiwillige Helfer und Vorgesetze schulen, damit im Notfall alles klappt
Erstelfer und Vorgesetzte sollten regelmäßig geschult werden. Ihre Aufgaben sind es, Kollegen bei der Selbstrettung zu unterstützen, Mitarbeiter zur Sammelstelle zu bringen und die Vollständigkeit zu kontrollieren. Denn im Notfall ist es u. a. wichtig, dass die Rettungskräfte wissen, ob und wie viele Personen sich noch in einem Gebäude befinden.
Notfallübungen langfristig planen und Behörden informieren
Führt ein Unternehmen zum allerersten Mal eine Notfallübung durch, sollte diese besser angekündigt werden. Spätere Übungen finden dann „überraschend“ statt. Allerdings ist es immer notwendig, die Behörden wie Feuerwehr oder Polizei rechtzeitig über eine geplante Übung zu informieren.
Deshalb empfiehlt es sich, für die Übung je nach Betriebsgröße etwa 3 – 6 Monate Planungszeit einzukalkulieren. Wichtig ist es auch, dass die Geschäftsführung informiert und bei der Übung dabei ist. Außerdem sollte auf die Witterung Rücksicht genommen werden, also keine Übung bei Eis und Schnee oder Gewitter durchführen.
Eine ausführliche Auswertung schließt die Notfallübung ab
Nach der Notfallübung sollte eine ausführliche Auswertung stattfinden. Dabei ist zu prüfen, ob festgelegte Ziele, wie z. B. die erwartetet Evakuierungszeit, eingehalten wurden und ob alle auf den Alarm reagiert haben. Eine Befragung aller Helfer und Beobachter trägt dazu bei, das Sicherheitskonzept im Unternehmen zu verbessern und Risiken zu senken.
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