Unfallrisiko: Mehr Sicherheit im Straßen- und Brückenbau

Wie Schwalbennester hängen die Gerüste hoch oben an der Brücke. Doch anders als Vögel können die Bauarbeiter nicht fliegen. Deshalb müssen sie gut gesichert sein, wenn sie in luftiger Höhe Arbeiten an einer Brücke durchführen.

Viele Brücken in Deutschland sind ebenso sanierungsbedürftig wie viele Kilometer Straße. Das verspricht eine gute Auftragslage und zugleich einen hohen Zeitdruck. Um qualitativ hochwertige Arbeit unter sicheren Arbeitsbedingungen durchführen zu können, müssen Straßenbaustellen gut geplant werden.

Erhöhtes Unfallrisiko, weil zu eng, zu schnell, zu laut, zu staubig

Zu den größten Gefahrenpunkten zählen:

  • der fließende Verkehr, der auf verengten Fahrstreifen direkt neben der Baustelle vorbeirollt,
  • nicht angepasste Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer,
  • unachtsame Lenkmanöver von Autofahrern,
  • schlecht ausgerüstete Baumaschinen und -fahrzeuge,
  • verschmutzte oder mangelhafte Warnkleidung,
  • unachtsamer Einsatz von Lasertechnik,
  • Absturz von Höhen-Arbeitsplätzen,
  • hohe Lärmbelastung,
  • hohe Staubbelastung,
  • fehlendes Rettungskonzept.

Prävention und Kontrolle im Straßen- und Brückenbau tragen zu mehr Sicherheit bei

Mithilfe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) lässt sich bereits präventiv ein hohes Maß an Sicherheit erreichen. Regelmäßige Kontrollen, ob Vorgaben eingehalten werden oder an geänderte Bedingungen angepasst werden müssen, tragen zum Schutz während der Arbeiten bei.

Neue Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A5.2 "Straßenbaustellen"

Die Technische Regel für Arbeitsstätten “Straßenbaustellen – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr” (ASR A5.2), die 2014 in Kraft treten soll, bietet Unternehmen, Planern und Behörden Orientierung, damit die Baustelle sicher geplant und durchgeführt werden kann. Darin ist u. a. thematisiert:

  • erforderliche Maße zum seitlichen Abstand zwischen Arbeitsplatz und fließendem Verkehr,
  • zulässige Höchstgeschwindigkeiten für den parallel fahrenden Verkehr sowie
  • Mindestbreiten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen.

Mehr Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen auf Straßenbaustellen finden Sie hier.


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