Verhaltensbasierter Arbeitsschutz im Umgang mit Fremdfirmen
Im Betriebsalltag ist die mangelnde Kontrolle der Fremdfirmen ein sicherheitsrelevantes Problem. Da kommen Arbeiter von Auftragsfirmen in den Betrieb, die keine auftragsspezifische Gefährdungsbeurteilung kennen und nicht entsprechend unterwiesen wurden. Häufig wissen sie nicht, wer ihr Koordinator vor Ort ist, führen mangelnde oder keine Schutzausrüstung mit, setzen unzureichende oder nicht geeignete Werkzeuge, Maschinen und Ausrüstung ein.
Eine ernsthafte Verbesserung der herrschenden Arbeitsschutzkultur im Umgang mit Fremdfirmenmitarbeitern setzt eine klare Aussage der Unternehmensleitung voraus.
Wie lassen sich Unfälle von Fremdmitarbeitern verhindern?
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Arbeitsschutz im Umgang mit Fremdfirmen als Teil der Unternehmenskultur
Mit der Zielvorgabe "Wir behandeln Fremde genauso wie eigene Mitarbeiter" hat es ein großes deutsches Energieunternehmen auf den Punkt gebracht. Um diesen Anspruch auch nach außen hin sichtbar zu unterstreichen, werden dort die Unfälle von Fremdfirmenmitarbeitern ebenfalls in der eigenen betrieblichen Unfallstatistik aufgeführt. Man stellt sich so bewusst dem weiteren externen Vergleich von Kennzahlen, wo diese Zählweise bekanntlich nicht eingefordert wird.
Für vorbildliche Firmen steht außer Frage, dass ihre Leitsätze und Prinzipien neben den eigenen Mitarbeitern auf alle Personen in ihren Betriebsstätten – seien es Zeitarbeitnehmer, Mitarbeiter jeglicher Auftragsfirmen, Gäste und Besucher – Anwendung finden. Gesundheit und Unversehrtheit der Menschen zählen zu ihren höchsten Gütern – ohne Ansehen der Person.
Maßnahmen eines verhaltensbasierten Ansatzes
Dort, wo Best Practice zu beobachten ist, haben Unternehmen i. d. R. folgende strategischen Maßnahmen getroffen und eingeleitet:
- Entwicklung einer nachhaltigen Arbeitsschutzkultur mit dem Ziel "0-Unfall" für alle im Unternehmen betroffenen Mitarbeiter einschließlich Fremdpersonen,
- Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nebst Fremdfirmenmanagement,
- Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen für deren Mitverantwortung bei der Umsetzung,
- Bereitstellung von Ressourcen (Personal, Zeit, Technik, Finanzen) in erforderlichem Umfang.
Was ist konkret zu regeln beim Umgang mit Fremdfirmen?
Unumstritten liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten auch bei der Endsenderfirma. Aber solche Zustände signalisieren gravierende Mängel im Arbeitsschutzmanagement des Auftraggebers. Er kann sich gemäß dem "Hausherren-Prinzip" nicht aus der Verantwortung ziehen.
So ist durch klare Verantwortungsdelegation und reibungslosen Informationsfluss dafür zu sorgen, dass die Arbeitsschutzakteure handlungsfähig sind. Was hier konkret zu regeln ist beschreibt der Haufe-Beitrag Verhaltensbasierter Arbeitsschutz (BBS) im Umgang mit Fremd- und Partnerfirmen.
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