Wer darf elektrische Geräte prüfen?

Elektrische Geräte müssen nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter für diese Tätigkeit ausreichend qualifiziert sind. Wer darf elektrische Geräte prüfen?

Wer ein defektes Kabel neu isoliert oder Elektroinstallationen durchführt, ohne sich damit auszukennen, riskiert eine Menge. Ein Stromschlag kann tödlich sein. In den Normen VDE 1000-10 "Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen", sowie  VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" steht, mit welcher Qualifikation, welche Arbeiten an elektrotechnischen Betriebsmitteln durchgeführt werden dürfen. Der TÜV Nord hat die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder auf seiner Internetseite zusammengefasst.

Wer darf elektrische Geräte prüfen?

Eine Elektrofachkraft (EFK) darf elektrotechnische Betriebsmittel planen, installieren und prüfen. Durch eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich oder durch eine entsprechende Fortbildung nach mindestens 2-jähriger Tätigkeit kann die EFK Gefahren durch elektrotechnische Betriebsmittel einschätzen.

Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) darf zusätzlich z. B.

  • Betriebs- und Arbeitsanweisungen erstellen,
  • den ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel  sicherstellen sowie
  • Mitarbeiter unterweisen und belehren.

VEFK kann ein Techniker, Meister, Ingenieur, Bachelor oder Master der Elektrotechnik sein. Dieser muss nicht im Unternehmen angestellt sein. Fallen entsprechende Aufgaben an, kann die VEFK auch als externe Fachkraft für den Betrieb bestellt werden.

EuP dürfen Leuchtmittel nur unter Anleitung und Aufsicht austauschen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen nur Aufgaben übernehmen, für die sie geschult sind und die ihnen von einer Elektrofachkraft übertragen wurden, wie z. B. Leuchtmittel austauschen oder einfache Mess- und Prüfarbeiten durchführen.

Die Aufgaben sind von der EuP unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. Diese muss nicht die ganze Zeit anwesend sein. Sie muss die Arbeiten allerdings in angemessenen Zeitabständen kontrollieren.

In bestimmten Tätigkeitsfeldern gibt es außerdem die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT oder EFT). So kann z. B. eine Fachkraft für Kücheneinbauten eine zusätzliche Qualifikation in Theorie und Praxis inklusive Abschlussprüfung absolvieren, die es ihr erlaubt, einen Elektroherd anzuschließen.


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