Rz. 1
Es ist wichtig, als Unternehmensleitung klar zu definieren, welchen Nutzen das Nachhaltigkeitsmanagement für das Unternehmen und sein Umfeld haben soll. Entsprechend sind Ressourcen für die Umsetzung bereitzustellen und Nachhaltigkeit als integrativer Teil der Unternehmensführung zu verstehen (Governance). Nachhaltigkeit im Unternehmen geschieht nicht einfach, sondern muss gewollt, geplant und gelenkt werden.
Rz. 2
Nachhaltigkeitsmanagement ist eine strategische Aufgabe, die in einem vielfältigen Netzwerk unterschiedlicher Interessen und Abteilungen intern agiert und Perspektiven von außen ins Unternehmen trägt. Die Umsetzung der Aufgabe geht immer mit Veränderungen einher, sei es in den Prozessen, bei den Produkten und Dienstleistungen oder auch im Geschäftsmodell. Die Vielfalt an Themen, die Internationalität derselben, die Normierung und gleichzeitige Zersplitterung in detaillierte Teilaspekte können irritierend wirken und weniger relevant für das Geschäft erscheinen. Doch mittels Experten, die es verstehen, den Überblick zu bewahren, die richtigen Spezialisten zu mobilisieren, sie zu verbinden und zu bitten, Themen anzuschieben und zu lenken, um gemeinsam einen passenden Weg für das Unternehmen und seine Stakeholder zu definieren, wird Mehrwert für Unternehmen und Gesellschaft geschaffen.
Rz. 3
In der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens sollen sich dann internes Tun, Wirkungen, Erreichtes und Zielsetzungen, aber auch Widerstände und Programme widerspiegeln. Dabei ist die Berichterstattung nicht einfach ein Kommunikationsinstrument unter vielen, sondern enthält eine wichtige strategische Komponente. Der Bericht ist nicht das Ziel, es ist ein jährlich wiederkehrendes Produkt, das seine Wichtigkeit dadurch erlangt, dass es sich an externe Stakeholder richtet und die Chance für einen Dialog eröffnet. Die Berichterstellung ist ein Projekt mit einem definierten Veröffentlichungstermin und dem Projektziel, einen vollständigen, korrekten, geprüften und inhaltlich sinnvollen Bericht vorzulegen. Der Spielraum für individuelle Interpretationen zum Aufbau und Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts wird durch die CSRD/ESRS (siehe weiterführend § 9A) eingeschränkt, gleichzeitig werden die Anforderungen an die Berichterstattung erheblich erweitert. Neben verpflichtenden Vorgaben sind je nach Wesentlichkeit weitere Angaben zu machen – auch darüber, wie die Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen gesteuert und verankert sind. Die Vorgabe, dass es sich bei der CSRD nur um Offenlegungspflichten handelt, nicht um Handlungsanweisungen, wird dazu führen, dass Stakeholder über die (Nicht-)Aktivitäten von Unternehmen mehr erfahren, als es heute noch möglich ist.