Carmen Auer, Viola Möller
Rz. 72
Die 10 Prinzipien bilden das Herzstück des UNGC und decken die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention ab. Sie definieren eine Art Minimumstandard, der von Organisationen in Strategien, Richtlinien, Verfahrensabläufen, der Unternehmenskultur etc. integriert werden sollte. Die 10 Prinzipien basieren auf den folgenden internationalen Normen und Rahmenwerken: der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.
Menschenrechte |
1. |
Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. |
2. |
Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. |
Arbeitsnormen |
3. |
Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. |
4. |
Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. |
5. |
Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. |
6. |
Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. |
Umwelt |
7. |
Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. |
8. |
Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. |
9. |
Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. |
Korruptionsprävention |
10. |
Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschl. Erpressung und Bestechung. |
Tab. 2: Die 10 Prinzipien des UNGC
Rz. 73
Menschenrechte
Das 1. Prinzip ist eine allumfassende Erwartungshaltung. Gemeinsam mit dem 2. Prinzip werden die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte widergespiegelt, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden und als einer der wichtigsten internationalen Standards zur Unternehmensverantwortung und zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gelten. In Deutschland ist die Umsetzung dieser Prinzipien eng mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG; § 15) verknüpft.
Rz. 74
Arbeitsnormen
Die 4 Prinzipien im Bereich Arbeitsnormen sind inhaltlich eng mit denen der Menschenrechte verbunden, weshalb die Beschreibungen im Fortschrittsbericht häufig zusammengefasst werden. Die zu diesen Prinzipien gemachten Angaben stehen oftmals im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Grundlagen und greifen auf die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit zurück.
Rz. 75
Umwelt
Die Prinzipien zu Umwelt beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und adressieren damit v. a. Umweltrisiken und den notwendigen Umweltschutz. Das 9. Prinzip mit Bezug zu umweltfreundlichen Technologien zeigt aber auch ganz klar die möglichen Chancen für Unternehmen auf.
Rz. 76
Korruptionsprävention
Korruption ist ein wesentliches Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Gesellschaften. Die Prävention oder Bekämpfung von Korruption ist daher entscheidend für nachhaltiges Wachstum. Das 10. Prinzip des UNGC adressiert diesen Sachverhalt und fordert dazu auf, gegen alle Arten der Korruption einzutreten. Weltweit kommen neue oder schärfere Gesetze zu Anti-Korruption auf und Unternehmen benötigen dementsprechend robuste Prozesse, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.