Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 183
Gem. IAS 33 hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen das unverwässerte Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie im IFRS-Abschluss offenzulegen. Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht sich auf das Netto-Periodenergebnis, welches den Stammaktionären zuzuordnen ist. Falls in der GuV- bzw. Gesamtergebnisrechnung infolge des Ausweises von Ergebnisbeiträgen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (IAS 1.82 d) freiwillig auch das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen innerhalb des GuV-Abschnitts dargestellt wird, ist nach IAS 33.9 bzw. 33.30 auch das den Stammaktionären zurechenbare unverwässerte bzw. verwässerte Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen offenzulegen.
Rz. 184
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist wie folgt definiert:
Unverwässertes Ergebnis je Aktie = |
Periodenergebnis – Dividende an Vorzugsaktionäre |
Ø Anzahl ausstehender Stammaktien während des Gj |
Für die Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses finden neue Aktien gegen Entgelt gem. IAS 33.21 erst ab dem jeweiligen Ausgabezeitpunkt Berücksichtigung; ebenso werden Aktienrückkäufe nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mindernd ab dem Zeitpunkt des Rückkaufs erfasst. Dagegen führt die Ausgabe von Gratisaktien zu einer rückwirkenden Anpassung der Vergleichswerte der Vorperioden. Der Abzug der an Vorzugsaktionäre ausgezahlten Dividende findet nur dann statt, wenn die Vorzugsaktionäre nicht am Liquidationserlös beteiligt sind. Falls das unverwässerte Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen errechnet und angegeben wird, ist im Zähler das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen abzüglich des Anteils, der auf nicht beherrschende Anteilseigner und als Dividende auf Vorzugsaktionäre entfällt, zu verwenden (IAS 33.9 i. V. m. 33.12).
Rz. 185
Das verwässerte Ergebnis je Aktie erhält man, indem die Wirkung sämtlicher potenzieller Stammaktien berücksichtigt wird (z. B. Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen), sofern diese zu einer Verwässerung (d. h. Verschlechterung) des Ergebnisses je Aktie führen (IAS 33.41). Dabei wird davon ausgegangen, dass sämtliche potenziellen Stammaktien mit einer Verwässerungswirkung zum durchschnittlichen Kurswert in Stammaktien umgewandelt werden.
Rz. 186
Beispiel:
Periodengewinn (den Stammaktionären zuzuordnen) |
10.000.000 EUR |
|
ausstehende Stammaktien im Jahresdurchschnitt |
2.000.000 Stück |
|
Ø Kurswert einer Stammaktie |
120 EUR |
|
Potenzielle Stammaktien |
|
|
– 100.000 Optionen mit Ausübungspreis |
60 EUR |
|
– 6 %ige Wandelschuldverschreibung mit |
|
|
Nominalbetrag |
100.000.000 EUR |
|
Wandlungsverhältnis |
1.000 EUR Obligation |
= 10 Stammaktien |
Steuersatz |
35 % |
|
Unverwässertes Ergebnis je Aktie |
Periodengewinn |
Stammaktien |
Ergebnis je Aktie |
10.000.000 EUR |
2.000.000 |
5,00 EUR |
Verwässert durch: |
Optionen |
Keine Erhöhung |
0 EUR |
50.000 |
|
|
10.000.000 EUR |
2.050.000 |
4,88 EUR |
Wandelschuldverschreibung |
Zinsersparnis nach Steuern |
3.900.000 EUR |
1.000.000 |
|
Verwässertes Ergebnis je Aktie |
13.900.000 EUR |
3.050.000 |
4,56 EUR |
Tab. 8: Ermittlung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie
Der Verwässerungseffekt, der durch die Option eintritt, lässt sich wie folgt ermitteln:
Beizulegender Zeitwert der Optionen = (120 EUR – 60 EUR) * 100.000 = 6.000.000 EUR
Beizulegender Zeitwert der Optionen/∅ Kurswert der Aktie = 6.000.000 EUR/120 EUR = 50.000
Die Wandelschuldverschreibungen haben folgende Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie: Das Ergebnis, welches auf die Stammaktionäre entfällt, erhöht sich aufgrund des Wegfalls der Zinsen – unter Berücksichtigung des Steuereffekts – um 100.000.000 EUR * 6 % * (1 – 0,35) = 3.900.000 EUR. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Stammaktien um 100.000.000 EUR * 10 Stammaktien/1.000 EUR = 1.000.000 Stammaktien.
Rz. 187
vorläufig frei