IASB ED/2023/5

Der IASB hat den Entwurf IASB/ED/2023/5 "Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)" veröffentlicht. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Abgrenzung zwischen Eigenkapital und finanziellen Verbindlichkeiten und umfassen Anpassungen an den 3 zum Thema Finanzinstrumenten relevanten IFRS im Rahmen eines komplexen Änderungskonzepts.

Die Historie

Bereits im Jahr 2008 gab es zu diesem Thema ein Diskussionspapier, wobei im Anschluss daran im November 2010 der IASB und FASB sich dazu entschieden, das Projekt weiter aufzuschieben. Schließlich nahm der IASB im Dezember 2012 das Projekt wieder auf, womit von Oktober 2014 bis März 2017 Beratungen des IASB-Boards vorgenommen wurden. Das finale Diskussionspapier wurde dann im Juni 2018 vorgestellt.

Die Änderungen des Entwurfs IASB/ED/2023/5

Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor:

Auswirkung von gesetzlichen Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Demnach sollen ausschließlich durch Gesetze oder Vorschriften durchsetzbare und zusätzlich zu den durch einschlägige Gesetze oder Vorschriften geschaffenen Rechten und Pflichten bestehende vertragliche Rechte und Pflichten bei der Beurteilung der Klassifizierung eines Finanzinstruments (oder dessen Bestandteile) als Eigen- oder Fremdkapitel berücksichtigt werden. Diese sollen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Bislang war es fraglich, ob und in welchem Umfang gesetzliche Vorschriften Teil von Vertragsbedingungen sind und somit bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten zu berücksichtigen sind.

"Fixed for fixed"-Bedingung bei der Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten

Vorgeschlagen wird, dass der Betrag der Gegenleistung, der für jedes Eigenkapitalinstrument eines Unternehmens austauschbar ist, in der funktionalen Währung erfolgen und grundsätzlich fest sein muss. Variabel darf er nur sein, wenn die Anpassungen für die Bestandswahrung oder für den Zeitablauf vorgenommen werden. Bisher definierte IAS 32 ein Eigenkapitalinstrument als einen Vertrag, der ausschließlich einen Austausch eines festen Betrags an flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente vorsieht. Es war jedoch unklar, inwieweit Variabilität zulässig war.

Verpflichtung zum Rückkauf eigener Eigenkapitalinstrumente

Es soll eine Klarstellung erfolgen, von welchem Eigenkapitalbestandteil des Barwerts des Rückkaufbetrags (nicht) anzusetzen ist und wie die erfolgswirksame Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit zum Barwert des Rückzahlungsbetrags zu erfolgen hat. Zudem wird vorgeschlagen, wie zu bilanzieren ist, sofern ein solcher Vertrag ausläuft. Bisher sieht IAS 32 den Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit zum Barwert des Rückkaufsbetrags, der für den Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente benötigt wird, vor. Darunter fallen bspw. Terminkontrakte zum Kauf eigener Aktien oder geschriebene Put-Optionen. Fraglich war jedoch, aus welcher Eigenkapitalkomponente die Umgliederung erfolgt und wie die finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Folgebewertung zu beurteilen ist.

Schließlich soll IFRS 7 Änderungen hinsichtlich der Zielsetzung und des Anwendungsbereichs in Bezug auf Eigenkapitalinstrumente vorgenommen werden. Zudem werden weitere Änderungen an IAS 1 vorgeschlagen, die sich mit der Darstellung zusätzlicher Informationen zu auf Stammaktien entfallende Beträge beschäftigen, welche sich auf Bilanz und Erfolgsrechnungen sowie Eigenkapitalveränderungsrechnungen auswirken.

Weiterer Verlauf ist abzuwarten

Vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität von Finanzinstrumenten, erscheinen die vorgeschlagenen Änderungen sinnhaft. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das Feedback im Rahmen der Kommentierung ausfallen wird. Die Kommentierungsfrist endet am 29.03.2024. Ein Vorschlag für ein Inkrafttreten der Änderungen ist in dem Entwurf nicht vorgesehen, womit der IASB noch über den Zeitpunkt entscheiden wird. Die Änderungen wären rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

IASB Exposure Draft Financial Instruments with Characteristics of Equity (Proposed amendments to IAS 32, IFRS 7 and IAS 1)


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