Bei den Bilanzkonten handelt es sich um alle Konten einer Bilanz. Dies sind die Konten des Anlage- und Umlaufvermögens auf der einen Seite sowie das Kapitalkonto und die Verbindlichkeiten auf der anderen Seite. Unterkonten des Kapitalkontos sind die Erfolgskonten, die sich wiederum in Aufwands-und Ertragskonten aufteilen.
Das heutige System der Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch.
Umfassend wurde die Buchführung 1494 schriftlich dargestellt. Der venezianische Mönch Luca Pacioli stellte in seinem Buch "Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita" das System der doppelten Buchführung dar. Man konnte das Werk noch nicht als Lehrbuch bezeichnen, aber unter dem Begriff "Venezianische Methode" fasste er Prinzipien zusammen, die im Wesentlichen bis heute unverändert Gültigkeit haben.
Bereits seit 1794 besteht eine allgemeine Bilanzierungspflicht für Unternehmen. 1861 entstand erstmals ein Handelsgesetzbuch (HGB), dessen Vorschriften die Kaufleute beachten mussten. Das HGB wurde bis heute oft verändert und an die technischen und rechtlichen Veränderungen angepasst. Die damaligen Grundzüge sind aber heute noch gültig.
Wesentliche Änderungen wurden durch die Digitalisierung erforderlich. So wurden 1995 die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GObS)" eingeführt und 2002 die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)".
2015 wurde beide in den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" vereint.