Die CSRD ist ein umfangreiches Rahmenwerk, welches unternehmensspezifisch angewendet und umgesetzt werden muss. Der Horváth-Ansatz folgt dabei einem strukturierten fünfstufigen Vorgehen (Abb. 4), um eine effektive und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen sowie Prüfungssicherheit gegenüber den Wirtschaftsprüfern sicherzustellen.

Die Wesentlichkeitsanalyse (Abb. 5) ist der zentrale Ausgangspunkt für Unternehmen, um ein CSRD-konformes Nachhaltigkeits-Reporting aufzubauen. Ihr Zweck ist, die in den ESRS enthaltenen mehr als 1000 Datenpunkte auf die für ein Unternehmen und sein Geschäftsmodell spezifischen und relevanten Nachhaltigkeitsthemen einzugrenzen und zu priorisieren. Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigt sowohl die Auswirkungen, die ein Unternehmen mit seinen Aktivitäten auf seine Umwelt hat (inside-out-Perspektive), als auch die finanziellen Risiken und Chancen, mit denen das Unternehmen bedingt durch die externen Faktoren seiner eigenen Umwelt konfrontiert ist (outside-in-Perspektive).

Abb. 4: CSRD-Berichterstattung in 5 Phasen

Das dazu erforderliche Analysevorgehen sowie der Ansatz zur frühzeitigen Einbeziehung der relevanten internen und externen Stakeholder werden in einem unternehmensspezifischen Konzept definiert und dokumentiert. Die im ESRS Anhang 1 vorgegebenen Themen sind der Aufsatzpunkt, um die für das jeweilige Unternehmen und sein Geschäftsmodell wesentlichen Themen, Sub- und Sub-Sub-Themen über eine Long-List zu identifizieren. Auf ihrer Grundlage wird eine reduzierte Shortlist von ca. 20 Themen mit entsprechender Begründung erstellt. Diese 20 wesentlichen Themen werden im Anschluss detailliert beschrieben und den entsprechenden Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfung zugeordnet. Die internen und externen Stakeholder bewerten im Nachgang die Relevanz der entsprechenden Short-List-Themen im Rahmen von Expertenworkshops oder beispielsweise einer Online-Umfrage.

Zu den identifizierten ca. 20 Short-List-Themen werden die zu Beginn genannten Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt sowie die Chancen und Risiken der Umweltbedingungen für das Unternehmen beschrieben und quantifiziert, um sie priorisieren und in der Wesentlichkeitsmatrix einordnen zu können. Die somit festgelegten wesentlichen Themen determinieren, welche ESRS-Standards für das Unternehmen Anwendung finden.

Abb. 5: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD

Die wesentlichen Themen und entsprechenden ESRS-Standards sind der Aufsatzpunkt, um die Anforderungen für das Nachhaltigkeits-Reporting herzuleiten. Darüber hinaus sind sie der Auslöser für eine Neuausrichtung des unternehmensweiten Risikomanagements sowie der Integration von ESG-Themen in die Unternehmensstrategie.

Zu den wesentlichen Themen müssen die berichtspflichtigen Unternehmen die entsprechenden Informationen im Lagebericht veröffentlichen. Das Ziel der Gap-Analyse (Abb. 4, Schritt 2) ist es dabei, die Verfügbarkeit der notwendigen Datenpunkte im Unternehmen zu überprüfen sowie Maßnahmen (inkl. Aufwandsschätzung) zur Schließung entsprechender Lücken in der Datenbasis zu entwickeln und umzusetzen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Gap-Analyse wird für den Nachhaltigkeitsbericht das Detailkonzept mit den erforderlichen Datenpunkten, inhaltlichen und technischen Anforderungen sowie der Zuordnung von Verantwortlichkeiten ausgearbeitet. Dies umfasst zudem die Festlegung eines detaillierten Zeitplans mit Meilensteinen für die (schrittweise) Umsetzung. Die Definition des erforderlichen Reporting-Prozesses sowie der Aufbau der Berichtsstruktur inkl. der zugehörigen Textblöcke runden das Zielbild für den Nachhaltigkeitsreport ab.

Basierend auf dem Berichtskonzept wird der Nachhaltigkeitsbericht in der dafür vorgesehenen Systemarchitektur implementiert, wobei auch die zuvor identifizierten Datenlücken geschlossen werden. Infolgedessen wird ein Dry Run für die Berichterstellung durchgeführt sowie eine lückenlose Datenerhebung sichergestellt. Mit der Offenlegung des aggregierten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Nachhaltigkeitsberichts, ist die regulatorische Berichtspflicht somit erfüllt.

Im Vergleich dazu ist der letzte Schritt im Projektvorgehen optional und fokussiert sich auf die Verankerung der Nachhaltigkeitsinformationen in den Prozessen und Systemen des Performance Managements.

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