Kim-Svea Sommer, Lea Isabelle Bartke
Zusammenfassung
- Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden als einheitliche Berichtsrahmen mit dem Ziel definiert, Daten über die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen transparent und für den Finanzmarkt nutzbar zu machen.
- Die EU-Taxonomie gilt als ein Klassifizierungssystem von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Unternehmen müssen offenlegen, welche Anteile des Umsatzes, OpEx und/oder CapEx den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie zugeordnet werden können.
- Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, welche die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Methodik zur Erhebung dieser vorgibt. Sie wird mit dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive verpflichtend für nahezu alle Unternehmen in Europa.
- Die CSRD und die dazugehörigen ESRS-Standards beinhalten mehr als 1000 Datenpunkte rund um die Themen Environment, Social und Governance. In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden die zu berichtenden Inhalte identifiziert.
- Die Integration der EU-Taxonomie und CSRD stellt einen Großteil der Unternehmen vor Herausforderungen. Jedoch bietet die neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Chancen, wie z. B. die Marktpositionierung im Bereich Nachhaltigkeit.
1 Zunehmende Relevanz transparenter ESG-Berichterstattung
"This is Europe’s man on the moon moment". Mit diesen Worten verkündete Ursula von der Leyen im Jahr 2019 voller Stolz die Verabschiedung des European Green Deals. Mit nichts Geringerem als der ersten Mondlandung der Menschheit also verglich sie das Abkommen der 27 Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, die europäische Wirtschaft nachhaltig zu transformieren. Schon bis 2030 sollen die Emissionen um 70 % signifikant gesenkt werden, bis 2050 will die EU gar klimaneutral agieren.
Um dies zu erreichen, umfasst der Green Deal zahlreiche Projekte und Regularien, die auf ein nachhaltiges Wirtschaften im Einklang mit planetaren Grenzen und sozialer Verträglichkeit abzielen.
Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Finanzmärkten zu. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation – kurz SFDR – ist seit 2021 in Kraft und soll als primäres Instrument dem Lenken von Finanzströmen in nachhaltige Investitionen dienen.
Akteure wie Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften müssen seither berichten, wie ihre Portfolien in puncto Nachhaltigkeit aufgestellt sind. Dies führte jedoch zu einem Aufschrei in der Finanzbranche. Denn ohne verlässliche Daten aus der Realwirtschaft, in die die Gelder letztendlich fließen, ist eine solche Berichterstattung kaum bis gar nicht möglich.
Also wurde nachgeschärft: Die EU-Taxonomie und die CSRD wurden als einheitliche Berichtsrahmen in umfassenden Konsultationsberichten definiert. Ziel dessen ist es, eben genau die benötigten, vergleichbaren Daten über die Nachhaltigkeitsaspekten von Unternehmen zu erheben und für den Finanzmarkt nutzbar zu machen.
Mit der EU-Taxonomie und der CSRD werden in diesem Beitrag die beiden zentralen Offenlegungsregularien im Rahmen des Green Deal näher beleuchtet. Pro Regulatorik werden in den folgenden Kapiteln zunächst grundlegende Funktionalität und der jeweilige Aufbau beschrieben (Abschnitte 2.1.1 und 2.2.1). Im 2. Schritt wird jeweils der bewährte Horváth-Ansatz zur Sicherstellung der Berichtsfähigkeit skizziert (Abschnitte 2.1.2 und 2.2.2) sowie als 3. Aspekt potenzielle Weiterentwicklungen der Regularien erläutert (Abschnitte 2.1.3 und 2.2.3).
In einem 3. Kapitel gewähren die Autoren Einsicht in 2 Praxisbeispiele, die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren aus der Projekterfahrung illustrieren.
2 ESG-Berichterstattung: Anforderungen unter EU-Taxonomie und CSRD
2.1 EU-Taxonomie
2.1.1 Zielstellung und Anforderungen der EU-Taxonomie
Durch die Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Union die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit an den europäischen Finanzmärkten erhöhen. Das Ziel ist die Lenkung von Finanzströmen in wirtschaftliche Aktivitäten, die mit den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU übereinstimmen. Damit bildet die EU-Taxonomie eine wesentliche Säule des European Green Deals.
Die Anwendung der EU-Taxonomie betrifft momentan alle Unternehmen, die bisher bereits der Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD) unterlegen haben. Jedoch wird der verpflichtende Anwenderkreis schrittweise erweitert, sodass für das Jahr 2026 alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen entsprechend zu berichten haben. Lediglich kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sind dann vom Anwenderkreis ausgenommen.
Die Erhöhung der Transparenz der wirtsch...