Stärken in den direkten Bereichen
Die Grenzkostenkalkulation ist das in der Grenzplankostenrechnung (GPKR) eingesetzte Kalkulationsverfahren. In der Grenzkostenkalkulation werden die pro Produkteinheit geplanten Planeinzelkosten um die proportionalen Plangemeinkosten ergänzt. Die Summe aller Einzel- und proportionalen Gemeinkosten ergibt die proportionalen Planselbstkosten pro Produkteinheit.
Der Aufbau einer Kalkulation für die einzelnen Produktarten in der GPKR setzt die Kenntnis folgender Größen voraus:
- Beschäftigungskoeffizient einer jeden Produktart
- Einzelmaterialkosten sowie Sondereinzelkosten pro Mengeneinheit einer jeden Produktart
- Kalkulationssätze pro Bezugsgrößeneinheit für alle Bezugsgrößenarten jeder vom Kostenträger in Anspruch genommenen Kostenstelle
Setzt man diese Informationen in das allgemeine Schema der Grenzkostenkalkulation ein, so erhält man die Planherstellkosten und Planselbstkosten pro Produkteinheit
Dabei werden die Materialgemeinkosten als prozentualer Zuschlag auf die Einzelmaterialkosten und die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten als prozentualer Zuschlag auf die Herstellkosten kalkuliert. Setzt man in die Plankostensätze und Planzuschlagssätze ausschließlich variable Kosten ein, so ergibt sich eine reine Grenzkosten-Plankalkulation. Werden für die Gemeinkosten ausschließlich die fixen Kalkulationssätze eingesetzt, so erhält man eine parallele Fixkosten-Plankalkulation, die gemeinsam mit der Grenzkosten-Plankalkulation die Vollkosten-Plankalkulation ergibt.
Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für eine parallele Grenzkosten- und Vollkosten-Plankalkulation. Dabei werden der Material- sowie der Vertriebsgemeinkostenzuschlag aufgrund heterogener Kostenverursachung zweifach differenziert.
Abb. 1: Parallele Grenz- und Vollkostenkalkulation am Beispiel eines Zahnrads
Obwohl die Bezugsgrößenkalkulation das wohl leistungsfähigste Kalkulationsverfahren darstellt, verstößt sie als Zuschlagskalkulation i. d. R. überall dort gegen das Verursachungsprinzip, wo "Zuschläge" für Kostenträgergemeinkosten angesetzt werden, da zwischen der wertmäßigen Zuschlagsbasis und den Gemeinkosten in diesen Bereichen meist keine verursachungsgerechte Beziehung besteht.
Die in der Plankalkulation der GPKR vorgenommene "künstliche Proportionalisierung" von Sondereinzelkosten der Fertigung (Zeile 11) und des Vertriebs (Zeilen 17, 18) bietet ebenfalls Anlass zur Kritik. Hier handelt es sich i. d. R. um produktgruppen- oder auftragsproportionale Kosten, jedoch nicht um produktmengenproportionale Kosten.
Im Beispiel der Plankalkulation in Abb. 1 muss auch die "künstliche Proportionalisierung" der Rüstkosten kritisiert werden. Diese sind proportional zur Anzahl der Serien, jedoch nicht proportional zur Seriengröße (im Beispiel: 10 Stück). Eine Zurechnung auf die Produkteinheit (wie in der GPKR üblich) verstößt bei schwankenden Seriengrößen gegen das Verursachungsprinzip.
Es bleibt zu erwähnen, dass in den Kostensätzen des Fertigungsbereichs auch Grenzkosten der fertigungsunterstützenden (indirekten) Bereiche (z. B. Leitungskosten, innerbetriebliche Transportkosten) enthalten sind, die häufig mithilfe indirekter Bezugsgrößen berechnet werden und deshalb niemals den tatsächlichen Ressourcenverbrauch innerhalb des indirekten Bereichs wiedergeben, der durch die Produkteinheit verursacht wird.