Zunächst sollte berechnet werden, wie sich der Mindestlohn auf Betriebs- und Unternehmensergebnis insgesamt auswirkt. Dabei kann das Arbeitsblatt "GuV" helfen (vgl. Abb. 1), das mit nur geringem zusätzlichen Aufwand ausgefüllt werden kann.
Im Kern müssen lediglich die Daten aus der Unternehmensplanung für das entsprechende Geschäftsjahr in verdichteter Form in die Spalte "Zahlen und Werte – bisheriger Mindestlohn" eingegeben werden, z. B. Umsätze, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand, Abschreibungen usw. Falls gewünscht, können Umsätze und Materialaufwand noch in bis zu 3 Einzelpositionen unterteilt werden. Zusätzlicher Aufwand entsteht bei der Planung bzw. Eingabe der Personalkosten. Die Gehälter können aus der Planung vollständig übernommen werden. Die Löhne hingegen müssen nach Löhnen unterteilt werden, bei denen heute schon der zukünftige Mindestlohn gezahlt und Löhnen, bei denen der zukünftige Mindestlohn noch nicht gezahlt wird. Für Löhne, bei denen aktuell ein Lohn unter dem zukünftigen Mindestlohn bezahlt wird, ist eine Untergliederung in bis zu 4 Entgeltgruppen möglich. Um eine einfache Überleitung sicherzustellen, sollten die niedrigeren Löhne mithilfe der Stundenzahl und des Stundenlohns geplant werden. Dann erfolgt eine automatische Berechnung der Lohnsumme, indem die Stunden mit dem Mindestlohn multipliziert und als neue Lohnsumme ausgewiesen werden.
Auswirkungen der Lohnerhöhung von 12,00 EUR auf 12,41 EUR zum 1.1.2024
Im Beispiel ist bei Entgeltgruppe 1 zu sehen, dass das Unternehmen mit 15.000 Stunden und einem Lohn von 12,00 EUR plant. Dadurch ergibt sich eine Lohnsumme von 180.000 EUR. Werden die 15.000 Stunden mit dem neuen Mindestlohn multipliziert, erhöht sich die Lohnsumme bei Entgeltgruppe 1 auf 186.150 EUR.
Abb. 1: Auswirkungen des Mindestlohns auf Unternehmensebene (Auszug Arbeitshilfe auf Basis 01.10.2022)
Die Sozialabgaben sollten dann mit einem pauschalen Satz, im Beispiel 30 %, auf die alten und neuen Gehalts- und Lohnkosten ermittelt werden. Damit lässt sich das Volumen der Nebenkosten i. d. R. hinreichend genau abbilden. Es können bei Bedarf unterschiedliche Sätze für Gehälter, Löhne über bzw. unter 12,41 EUR ( zuvor: 12,00 EUR) gebildet werden. Alternativ ist es möglich, in beiden Fällen manuelle Berechnungen zur Ermittlung von Lohn- und Sozialabgabensummen vorzunehmen. Allerdings ist dann der Arbeitsaufwand höher und für die Gesamtdarstellung der Auswirkungen ist es im Prinzip nicht notwendig, absolut genaue Zahlen zu ermitteln, sondern den Umfang des Gewinnrückgangs in seiner Dimension darzustellen.
Alle anderen Angaben, die z. B. zur Berechnung des Betriebs- und Unternehmensergebnis notwendig sind, werden aus der Spalte "Zahlen und Werte bisherige Kostenstruktur" automatisch in die Spalte "Zahlen und Werte mit Mindestlohn" übernommen. Die Unterschiede im Ergebnis kommen ausschließlich durch die Veränderungen bei den Löhnen zustande. Am Ende werden noch die Umsatzrendite sowie der Lohnkostenanteil an der Gesamtleistung mit und ohne Mindestlohn ausgewiesen.
Statt Planwerten können auch Istwerte des laufenden Jahres verwendet werden
Falls es keine Planung für das entsprechen Geschäftsjahr gibt oder diese nicht erstellt werden soll, kann auch mit den aktuellen Daten des laufenden Geschäftsjahres gearbeitet werden, um die grundsätzlichen Auswirkungen des Mindestlohns darzustellen und fassbarer machen zu können.
Die Löhne und Sozialkosten sowie andere Personalkosten können der aktuellen Planung entnommen oder vom Personal-/Lohnbüro eingeholt werden.