Zusammenfassung
Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der "Neustarthilfe Plus". Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an der bisherigen Neustarthilfe. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe sind kursiv kenntlich gemacht. Die "Neustarthilfe Plus" wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und deckt die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September 2021 (drittes Quartal 2021) und/oder 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 (viertes Quartal 2021) ab. Pro Förderzeitraum umfasst die "Neustarthilfe Plus" einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften. Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für Antragstellende gedacht.
NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte.
Stand 13.12.2022 (Updates zum Stand 19.8.2022; s. Tz. 3.4 und Tz. 4.8, kursiv dargestellt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.
Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen
Wünschen Sie sich eine effektive Unterstützung bei Anträgen auf Überbrückungshilfe IV und bei den anstehenden Schlussabrechnungen zu sämtlichen Überbrückungshilfen? Die korrekte Zuordnung der Fixkosten kostet viel Zeit und die Dokumentation muss detailliert und nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich in diesem Video zeigen, wie Sie mit dem richtigen Tool genau das einfach und zeitsparend lösen: Video starten
Über eine exklusive Demo-Version können Sie das Tool direkt testen und sich von den Vorteilen überzeugen. Oder Sie vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.
1 Was ist die Neustarthilfe Plus?
Mit der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit in den Förderzeiträumen 1. Juli bis 30. September 2021 drittes Quartal 2021) und/oder 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 (viertes Quartal 2021) coronabedingt eingeschränkt ist. Mit der Verlängerung des bislang geltenden Förderzeitraums von Juli bis September 2021 um weitere drei Monate von Oktober bis Dezember 2021 ergänzt die Neustarthilfe Plus auch weiterhin die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Antragstellende, welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus nicht in Anspruch nehmen, können einmalig für das dritte und das vierte Quartal 2021 als Unterstützungsleistung (Neustarthilfe Plus) 50 Prozent des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes erhalten. Die Neustarthilfe Plus beträgt für den Gesamtförderzeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 insgesamt maximal 9.000 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie insgesamt maximal 36.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Da der Gesamtförderzeitraum um weitere drei Monate von Oktober bis Dezember 2021 verlängert wurde, gibt es für das vierte Quartal 2021 einen eigenen Antrag. So können Antragstellende entscheiden, ob sie entweder nur für eines der beiden Quartale Neustarthilfe Plus beantragen oder für beide Quartale.
Im Einzelnen bedeutet dies: Antragstellende, die die Neustarthilfe Plus bereits für das dritte Quartal beantragt haben, können diese für das vierte Quartal mit einem separaten Antrag beantragen. Dabei müssen nicht alle Daten erneut eingegeben werden, sofern keine Änderungen im Vergleich zum ersten Antrag erforderlich sind.
Die Neustarthilfe Plus wird in einem ersten Schritt als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze in dem Förderzeitraum Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 feststehen. Erst nach Ablauf der Förderzeiträume wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 die Höhe der Neustarthilfe Plus berechnet, auf den die/der Antragstellende Anspruch hat. Die/der Antragstellende darf die als Vorschuss gewährte Neustarthilfe Plus in voller Höhe behalten, wenn sie/er Umsatzeinbußen von 60 % oder mehr zu verzeichnen hat. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe Plus (anteilig) zurückzuzahlen. Sie ist somit als Liquiditätsvorschuss zu verstehen, der im Falle eines positiven Geschäftsverlaufs der/des Antragstellenden (anteilig) zurückgezahlt werden muss. Im Hinblick auf die Höhe der Rückzahlung der Neustarthilfe Plus werden bei allen Antragstellenden die Umsätze in den Förderzeiträumen Juli bis September 2021 (drittes Quartal) und Oktober bis Dezember 2021 (viertes Quartal) separat betrachtet.
Schauspieler/innen und andere Künstler/innen, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen...