Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Optimierung von Losgröße, Durchlaufzeit und Werkstattuml ... / 4 Ermittlung der Mindestlosgröße

Kirsten Wüst, Bernd Kuppinger
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ein Los bezeichnet ein Bündel von Teilen gleicher Sorte, die gemeinsam (z. B. in einer Gitterbox) durch die Fertigung transportiert werden. Die Weitergabe an die nächste Bearbeitungsstation erfolgt erst, wenn das letzte Teil des Loses bearbeitet ist.

Rüsten bedeutet die Vorbereitung einer Ressource für die Bearbeitung einer bestimmten Teilesorte. Dabei kann es sich um das Laden eines CNC-Programms, einen Werkzeugwechsel, die Einstellungen bestimmter Maße etc. handeln. Die Rüstzeit ist die Dauer des Rüstvorgangs. Sie gilt für das gesamte Los und ist eine unproduktive Zeit.

Unterschreitung einer minimalen Losgröße reduziert die Leistung des Prozesses

Aufgrund der Unproduktivität der Rüstzeiten, aber auch des Bestrebens hohe Lagerbestände, wie sie durch große Lose impliziert werden, zu vermeiden, kommt der Losgrößenoptimierung eine große Bedeutung bei der Produktionsplanung zu. Bevor die Verfahren zur Ermittlung optimaler Losgrößen dargestellt werden, wird zunächst einmal erläutert, warum es eventuell nicht sinnvoll ist, eine gewisse Mindestlosgröße zu unterschreiten.

In der Prozesskette aus Abb. 5 ist an Station 3 bei einem Sortenwechsel ein Rüstvorgang erforderlich, der 30 Minuten (RZ) in Anspruch nimmt. Für die anderen Stationen ist kein Rüsten erforderlich. Es stellt sich die Frage, welche Losgröße L mindestens gewählt werden muss, damit die Kette effizient arbeiten kann.

Abb. 5: Prozesskette mit mehreren Ressourcen

Der eigentliche Engpass der Kette ist die zweite Station mit einer Bearbeitungszeit BZ2 von zehn Minuten. Diese Station bestimmt die maximale Abfertigungsrate von einem Teil in zehn Minuten. Durch die Rüstzeit an Station 3 soll die Abfertigungsrate des gesamten Systems nicht kleiner werden. Daher darf die gesamte Bearbeitungszeit für das Los an Station 3 nicht höh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren