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Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Han ... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Prof. Dr. Dr. Carl-Christian Freidank
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Rz. 82

Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausgerichtet, überwachungs- und steuerungsschwache Bereiche (z. B. aufgrund mangelnder Funktionstrennung[1] oder unzureichenden Informationssystemen) sichtbar zu machen, in denen dann ergebnisorientierte Prüfungen (z. B. Prüfungen von Posten des Jahresabschlusses) zu intensivieren sind. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die Revision des IKS bereits als Zwischenprüfung vor Beendigung des Geschäftsjahres durchzuführen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass Systemänderungen (z. B. Installierung neuer Softwareprodukte für die innerbetriebliche Abrechnung) dokumentiert und bei der eigentlichen Abschlussprüfung erneut geprüft werden.

Abb. 10: Struktur des RMS nach § 91 Abs. 2 AktG

 

Rz. 83

Die Prüfung des IKS läuft prinzipiell in 2 Phasen ab.[2] So verschafft sich der Abschlussprüfer zunächst z. B. mithilfe von Fragebögen (Checklisten) oder Ablaufdiagrammen (Flow Charts), in denen bestimmte betriebliche Vorgänge bildlich dargestellt werden, einen Überblick über die vorhandenen Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen (z. B. Buchhaltungs- und Kostenkontrollsysteme). Abbildung 11 gibt einen Einblick in den Aufbau eines Fragebogens zur allgemeinen Prüfung des IKS.[3]

 

Rz. 84

Der Vorteil der Fragebogentechnik, die auch in anderen Bereichen der Abschlussprüfung zum Einsatz kommt (z. B. bei der Prüfung der Buchhaltung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts) liegt in der Anpassungsfähigkeit dieses Instrument...

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