Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
Bilder
Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.
Buchumschläge
Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.
Container
Vermietete oder verpachtete Container sind nicht bereits dann dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn von Anfang an beabsichtigt ist, sie vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer wieder zu veräußern. (Gehörten sie zum Umlaufvermögen, würde eine gewinnmindernde Berücksichtigung von AfA ausscheiden.)
Einzelevent
Mietet ein Unternehmen, das für seine Kunden Events und Produktionen organisiert, hierfür bewegliche Wirtschaftsgüter (insbesondere Ausstattungsgegenstände) sowie unbewegliche Wirtschaftsgüter (insbesondere Locations) an und werden die betreffenden Wirtschaftsgüter voraussichtlich nur für einen einzelnen Event verwendet und fehlt es an der Austauschbarkeit mit anderen angemieteten beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, gehen sie in das Wirtschaftsgut "Einzelevent" ein und sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.
Eiserne Verpachtung
Überträgt ein Verpächter dem Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs Umlaufvermögen mit der Verpflichtung, bei Pachtende einen gleichwertigen Bestand zurückzugeben, handelt es sich um die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums aufgrund einer darlehensähnlichen Vereinbarung.
Feldinventar
Feldinventar stellt unabhängig davon, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist, steuerrechtlich ein selbstständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens des Landwirts dar. Es ist daher grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).
Fernsehgeräte
Fernsehgeräte, die ein Händler seinen Kunden im Rahmen eines sog. Test-Mietvertrags für die Dauer einer bestimmten Zeit zur Nutzung überlässt und die nach Ablauf dieser Zeit vom Kunden unter (Teil-)Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis erworben werden können, gehören von Anfang an zum Umlaufvermögen des Händlers.
Fiktives Umlaufvermögen bei angemieteten beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern
Die Prüfung, ob ein angemietetes bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut als fiktives Anlagevermögen oder aber als fiktives Umlaufvermögen anzusehen ist, muss den Geschäftsgegenstand des Unternehmens berücksichtigen und sich so weit wie möglich an den betrieblichen Verhältnissen orientieren. So handelt es sich um fiktives Umlaufvermögen, wenn ein Unternehmer Konferenzräume und Zimmer in Hotels sowie sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Konferenztechnik, Schirme, Stühle etc. angemietet hat, um damit für die eigenen Kunden Reisepakete, Konferenzen, Veranstaltungen gleich einem Reiseveranstalter zusammenzustellen und sodann an die Kunden als Gesamtpaket zu verkaufen.
Filme
Von einem Filmproduzent in echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter seines Umlaufvermögens.
Holznutzung
Stehendes Holz gehört bis zum Zeitpunkt seines Einschlags zum Anlagevermögen des Forstwirts. Erst mit der Trennung des Holzes von der Wurzel wechselt es ins Umlaufvermögen. Die Pflanzen einer Baumschule werden dem Umlaufvermögen zugerechnet. Nicht zur Buchführung verpflichtete und auch nicht freiwillig Buch führende Forstwirte können in bestimmten Fällen pauschal 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes als Betriebsausgaben abziehen. Im Fall der Kalamitätsnutzung erfolgt die Holznutzung im Zeitpunkt des Übergangs des Holzes vom Anlage- zum Umlaufvermögen.
Der Einschlag des Holzes bei Errichtung eines befestigten Weges oder Platzes führt zum Untergang dieses Holzes. Der darauf entfallende Wert wächst entweder dem zum Umlaufvermögen gehörenden geschlagenen Holz zu, soweit dieses zur weiteren betrieblichen Verwendung oder zum Verkauf vorgesehen ist, oder mindert den Gewinn sofort, soweit keine betriebliche Verwendung mehr möglich ist.
Kraftfahrzeuge
Die Kraftfahrzeuge eines Kfz-Händlers sind Umlaufvermögen, nicht jedoch seine Vorführwagen. Auch sog. Dienstwagen sind regelmäßig Anlagevermögen. Wenn ein Hersteller von Nutzfahrzeugen diese nicht verkauft, sondern im Leasingverfahren vermietet, werden die Fahrzeuge zu Anlagevermögen.
Leergut, Pfandflaschen
Das Nutzungsrecht an einem Mehrwegsystem mit Brunneneinheitsflaschen und -kästen ist ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens.
Mehrwegsteigen/Mehrwegbehältnisse
Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ihm in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung stehenden Lieferanten vor, dass dieser die Ware in einem bestimmten Steigentyp zu liefern hat, führt eine wiederholte Anmietung dieser "Mehrwegsteigen" (= wiederverwendbare Behältnisse zum Transport von Obst und Gemüse) bei unterstelltem Eigentum zur Annahme von Anlagevermögen. Verbleiben die Mehrwegbehältnisse hingegen im Eigentum des Lieferanten, handelt es sich regelmäßig um Umlaufvermögen.
Messestand
B...