Cornelia Putzhammer, Prof. Dr. Andreas Klein
Die Erhöhung der Personalkosten von ursprünglich 88.538 EUR auf 97.392 EUR bewirkt nicht, wie man erwarten könnte, eine Gewinnsenkung um 8.854 EUR, sondern lediglich um 3.983 EUR.
Implikationen höherer Personalkosten nach GKV
In der Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gehen auf der Sollseite die um 10 % höheren Fertigungs- und Reparaturlöhne sowie Gehälter in voller Höhe ein. Ein Teil der höheren Kosten wird jedoch in dieser Periode durch die Bestandsveränderungen aufgefangen, d.h. durch die Produkte, die auf Lager gelegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt abgesetzt zu werden. Dieser Teil der Personalkosten in Höhe von 1.537 EUR wird somit erst in der Periode des Absatzes ergebniswirksam. Der Grund für den restlichen Teil der Differenz zwischen der Kostensteigerung um 8.854 EUR und der Gewinnminderung um lediglich 3.983 EUR liegt in den noch nicht ergebniswirksam gebuchten Erhöhungen der Personalnebenkosten in Höhe von 3.333 EUR, die als vorerst ergebnisverbessernder Saldo auf den Abgrenzungsaufträgen aufscheinen.
Implikationen höherer Personalkosten nach UKV
Abbildung 12 zeigt, dass aufgrund des Ansatzes von Standardwerten die Herstellkostenpositionen (sowohl proportional als auch fix) im Rahmen der Ergebnisrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren auch bei gestiegenen Istkosten unverändert bleiben. Die Unterschiede zwischen den tatsächlichen Kosten und den Standardwerten werden in der Zeile Herstellkostenabweichung, die durch die erhöhten Personalkosten um 6.463 EUR gestiegen ist, ausgewiesen. Die Position Ausschuss fällt um 641 EUR höher aus.
Die Kostenstellenabweichung, die die Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen und den verrechneten Kosten der Kostenstellen ausweist, ist durch die höheren Personalkosten erwartungsgemäß ebenso gestiegen. Auch die Position "Abw. Sozialaufw. LuG" stellt die Differenz zwischen dem Kostenanfall und den verrechneten Kosten dar. Die Werte dieser Abweichung sind der Werkauftragsabrechnung zu entnehmen. Da angenommen wurde, dass die aperiodisch anfallenden Personalnebenkosten der Lohnerhöhung noch nicht gefolgt sind, entstehen durch die erhöhte Kostendeckung ergebniswirksame Salden von in Summe -3.333 EUR.
Abb. 12: Gegenüberstellung der Ergebnisrechnungen nach dem UKV
Somit wurde klar ersichtlich, dass sich die erhöhten Personalkosten auf die Ergebnisermittlung nach dem Gesamtkostenverfahren gleichermaßen durchschlagen wie auf jene nach dem Umsatzkostenverfahren.