Zusammenfassung
Unter Zahlungsbedingungen soll im Folgenden nur verstanden werden, zu welchen Bedingungen die Bezahlung einer vom Verkäufer gelieferten Ware durch den Käufer erfolgen soll. Teilaspekte wie Zahlungsformen (Überweisungen, Schecks usw.) bleiben außen vor. Ebenso bankinterne Regelungen. Innerhalb Deutschlands ist dies durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Im internationalen Verkehr gibt es kein einheitliches Recht; die Konditionen müssen im Kaufvertrag geregelt sein. Da es Vertragsfreiheit gibt, kann das Dargestellte nur einen Überblick über die gebräuchlichsten Bedingungen geben.
1 Grundsätzliches zu Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind – neben den Lieferbedingungen (z. B. Incoterms) – Bestandteil des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer. Sie regeln, unter welchen Bedingungen der Käufer die Ware und der Verkäufer sein Geld erhält. Zur Sicherung für beide Seiten können sowohl Banken als auch andere Dienstleister (z. B. Spediteure) eingeschaltet werden.
Hier soll zunächst ein Überblick über die im Exportgeschäft üblichen Zahlungsbedingungen gegeben werden. Die Aufzählung beginnt mit der sichersten Form für den Verkäufer (und damit unsichersten für den Käufer) und endet mit der sichersten Form für den Käufer. Anschließend werden Erläuterungen zu den Formen erfolgen:
- Vorauszahlung,
- Anzahlung,
- Zahlung gegen Nachnahme (c.o.d. = cash on delivery),
- Dokumente gegen Kasse (d/p= documents against payment),
- Dokumente gegen Akzept (d/a = documents against accept),
- Zahlung mittels Akkreditiv,
- Zahlung nach Eingang der Ware und Rechnung,
- Zahlung nach Ablauf eines Zahlungsziels (offenes Zahlungsziel).
Bei den beiden erstgenannten und den beiden letztgenannten Zahlungsbedingungen besteht zwischen Verkäufer und Käufer ein gewisses Vertrauensverhältnis und eine Seite leistet, ohne die Gegenleistung abzusichern. In den ersten beiden Zahlungsformen leistet der Käufer bereits vor der Lieferung die Zahlung, ohne sich der Lieferung sicher zu sein. In den beiden letztgenannten Zahlungsformen liefert der Verkäufer, ohne die Zahlung abzusichern.
2 Vorauszahlung
Verkäufer und Käufer vertrauen einander und sind sicher, dass nach Zahlung auch geliefert wird. Diese Variante wird vor allem dann verwendet, wenn der Verkäufer/Hersteller Liquidität zur Herstellung oder Beschaffung der Ware benötigt. Im Online-Handel mit Privatkunden üblich, oft auch als "Sofortzahlung".
3 Anzahlung
Vergleichbar mit Vorauszahlung, jedoch leistet der Käufer nicht den vollen Betrag, sondern nur eine Teilleistung. Der Rest wird bei oder nach Lieferung entrichtet.
4 Zahlung gegen Nachnahme (cash on delivery, c.o.d.)
Diese Zahlungsform kennen wir auch aus dem innerdeutschen Warenversand: Dem Käufer wird die Ware nur bei sofortiger Barzahlung ausgehändigt. Dem Spediteur oder Frachtführer kommt hier i. d. R. die Aufgabe des Inkassogeschäfts zu: Er hat die Auslieferung der Ware nur gegen Zahlung zu garantieren. Ob der Spediteur dafür verantwortlich ist, ergibt sich aus dem Speditionsvertrag. Wenn er allerdings den Auftrag erhält, muss er dafür sorgen, dass er die notwendigen Informationen an den ausliefernden Spediteur oder Frachtführer weitergibt.
5 Kasse gegen Dokumente (documents against payment – d/p)
Bei dieser Zahlungsform muss der Käufer die für den Erhalt der Ware notwendigen Dokumente zum Empfang der Ware i. d. R. bei einer Bank (ggf. auch ein Spediteur oder sonstiger Dienstleister) einlösen. Er gelangt also nur in den Besitz der Dokumente bzw. der Ware, wenn er gezahlt hat.
Dokumente sind i. d. R. Transport- und Zolldokumente, und zwar die gleichen wie bei Akkreditivgeschäften. Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie dort.
Vor- und Nachteile ähneln denen der Nachnahmelieferung mit Ausnahme der Zahlungsverweigerung wegen Transportschadens. Ein kleiner Vorteil für den Verkäufer besteht darin, dass der Empfänger nicht wegen Transportschäden die Zahlung verweigern kann, weil er die Ware noch nicht gesehen hat. Der Nachteil für den Verkäufer besteht darin, dass der Käufer die Dokumente eventuell gar nicht einlöst oder versucht, den Preis herunterzuhandeln.
6 Dokumente gegen Akzept (documents against accept, d/a)
"Dokumente gegen Akzept" entspricht in etwa der Zahlungsform "Kasse gegen Dokumente", allerdings erfolgt hier keine Barzahlung, sondern der Empfänger übergibt ein Zahlungspapier (Scheck oder Wechsel). Aufgabe für den Spediteur ist hier oft, zu überwachen, ob das Zahlungspapier die gewünschten Eigenschaften hat, z. B. Bestätigung durch eine Zentralbank.
Auch bei Akkreditivgeschäften kommt es vor, dass der Verkäufer anstelle einer direkten Zahlung von der Akkreditivbank einen bestätigten Wechsel erhält; dies geht allerdings schon aus den Akkreditivbestimmungen hervor.
7 Zahlung mittels Akkreditiv (letter of credit, L/C)
Für Akkreditivzahlungen gibt es als international anerkannte Rechtsgrundlage die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Akkreditivgeschäfte) der International Chamber of Commerce (ICC, Internationale Handelskammer). Diese werden – nach einigen Vorläufern – seit dem 1.7.2007 angewendet.
7.1 Arten des Akkreditivs
Zitat
Es gibt folgende Akkreditivarten: