Vorteile, Richtlinien und Umsetzung
Mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Muss für viele Unternehmen. Danach müssen zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher über ihre Leistung und ihre Auswirkungen auf ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen berichten. Das bedeutet auch: Es gibt Vorgaben und Richtlinien. Die Berichtsinhalte werden zudem durch verbindliche EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards vereinheitlicht. Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, eine höhere Transparenz zu schaffen und den Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, die zur Bewertung der nicht finanziellen Unternehmensleistung beitragen.
Um Unternehmen ein Instrument an die Hand zu geben und eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein zentrales Element zur Berichterstattung geschaffen. Es ist Teil der europäischen Strategie ein nachhaltiges Wirtschafts- und Finanzsystem zu schaffen und betrifft vor allem die Offenlegungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Die Inhalte der CSRD werden durch die verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die zu einer einheitlichen und vergleichbaren Berichterstattung führen. Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung tritt gestaffelt in Kraft, abhängig von der Größe und bestimmten Eigenschaften der Unternehmen. Große Unternehmen, die bereits in den Geltungsbereich der bislang gültigen Non-financial Reporting Directive gefallen sind, müssen im Jahr 2025 erstmals über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der CSRD und den von der EU-Kommission erlassenen verbindlichen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards berichten. Weiter geht esmit den nicht kapitalmarktorientieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen. Diese müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2026 auf Basis des Jahres 2025 veröffentlichen.
Im Geschäftsjahr 2026 (mit dem ersten Bericht im Jahr 2027, teilweise Verlängerung bis 2028 möglich) sind alle KMU und andere börsennotierte Unternehmen (mit 10-250 Beschäftigten) betroffen. Da die Berichtspflicht über kurz oder lang fast jedes Unternehmen betrifft, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSRD und ESRS zu beschäftigen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen. Ist sie doch sehr komplex. Wo und wie anfangen fragen sich viele. Es gibt Unterstützung! Mit einem umfangreichen Informationsangebot unterstützt Haufe Sie dabei, Ihre Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit erfolgreich zu meistern und damit die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern. Egal ob Fachdatenbank mit umfassendem Fachwissen, Online-Trainings für alle Nachhaltigkeits-Verantwortlichen, Präsenz-Seminare, E-Learnings oder das breitgefächerte Buchportfolio ausgewiesener Expert:innen: Haufe hat die passende Lösung und bietet Ihnen von Strategie, über Umsetzung bis zu Organisations- und Branchen-Lösungen wertvollen Input.