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Vorteile, Richtlinien und Umsetzung

Nachhaltigkeits­berichterstattung in Unternehmen

Mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Muss für viele Unternehmen. Danach müssen zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher über ihre Leistung und ihre Auswirkungen auf ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen berichten. Das bedeutet auch: Es gibt Vorgaben und Richtlinien. Die Berichtsinhalte werden zudem durch verbindliche EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards vereinheitlicht. Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, eine höhere Transparenz zu schaffen und den Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, die zur Bewertung der nicht finanziellen Unternehmensleistung beitragen.

Wer ist betroffen von der Pflicht zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung?

Um Unternehmen ein Instrument an die Hand zu geben und eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein zentrales Element zur Berichterstattung geschaffen. Es ist Teil der europäischen Strategie ein nachhaltiges Wirtschafts- und Finanzsystem zu schaffen und betrifft vor allem die Offenlegungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit. Die Inhalte der CSRD werden durch die verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die zu einer einheitlichen und vergleichbaren Berichterstattung führen. Die Nachhaltigkeits-Berichterstattung tritt gestaffelt in Kraft, abhängig von der Größe und bestimmten Eigenschaften der Unternehmen. Große Unternehmen, die bereits in den Geltungsbereich der bislang gültigen Non-financial Reporting Directive gefallen sind, müssen im Jahr 2025 erstmals über das Geschäftsjahr 2024 entsprechend der CSRD und den von der EU-Kommission erlassenen verbindlichen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards berichten. Weiter geht esmit den nicht kapitalmarktorientieren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen. Diese müssen ihren ersten Bericht im Jahr 2026 auf Basis des Jahres 2025 veröffentlichen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen
  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse > 50 Mio. Eur
  • Mitarbeitende > 250

Im Geschäftsjahr 2026 (mit dem ersten Bericht im Jahr 2027, teilweise Verlängerung bis 2028 möglich) sind alle KMU und andere börsennotierte Unternehmen (mit 10-250 Beschäftigten) betroffen. Da die Berichtspflicht über kurz oder lang fast jedes Unternehmen betrifft, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSRD und ESRS zu beschäftigen.

Bedeutung und Ziele des Nachhaltigkeits­reporting

Die Mission ist klar: es braucht mehr nachhaltiges Handeln in allen Bereichen. Ob aus Sicht der Kund:innen, Aktionäre, Investor:innen, Mitarbeiter:innen oder Bewerber:innen – Unternehmen werden schon heute danach ausgewählt, was sie im Bereich Nachhaltigkeit tun oder eben nicht. Damit dieses Handeln transparent und vergleichbar für alle Interessengruppen wird, wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU ins Leben gerufen. Auch wenn es zunächst eine große Umstellung und nicht ohne Aufwand ist, einen Nachhaltigkeitsreport nach den vorgegebenen Standards zu erstellen, so hat dies viele Vorteile für die Unternehmen.

Kommunikation:

  • Bessere Reputation als Arbeitgeber
  • Darlegung des materiellen und immateriellen Vermögenswertes
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung
  • Langfristige Wettbewerbsfähigkeit durch Offenlegung der Nachhaltigkeitsleistungen
  • Berichterstattung verstärkt die Verantwortung, sich zu nachhaltigem Handeln zu verpflichten
  • Vertrauen der Interessengruppen in das Unternehmen wird gestärkt
  • Fördert den Dialog mit den Stakeholdern und deren Erwartungen zu verstehen

Strategie:

  • Verbesserter Zugang zu Investor:innen und Kapital
  • Ermöglicht Benchmarks zwischen Unternehmen und Branchen
  • Beeinflussung der langfristigen Managementstrategie durch strategische Nachhaltigkeitsziele
  • Erschließung neuer Märkte durch nachhaltige Technologien
  • Minderung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft
  • Risiken und Chancen werden identifiziert und bewertet
  • Kostenersparnis und Effizienzsteigerung durch verbesserte Prozesse
  • Erweiterung/Optimierung des Portfolios
Erstellung eines Nachhaltigkeits­berichts:
Schritte und Best Practices
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, ist keine Aufgabe für einen Einzelkämpfer. Es ist vielmehr Teamarbeit gefordert. Sie erfordert eine sorgfältige Planung, Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen und den Einsatz geeigneter Tools und Systeme zur Datenerfassung und -analyse. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, der dazu dient, das Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortung zu begleiten.
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in mehreren Schritten:
  1. Initiierung sollte aus der Geschäftsleitung kommen. Ressourcen bereitstellen und abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam bilden. Wer ist für was verantwortlich?
  2. Berichterstattung muss den rechtlich vorgegebenen Standards entsprechen. Was schreiben CSRD und ESRS vor?
  3. Analyse und Bestandsaufnahme der bisherigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Was läuft schon gut, wo gibt es Verbesserungspotenzial?
  4. Alle Stakeholder definieren: diese umfassen sowohl die eigene Belegschaft als auch externe Interessengruppen wie z. B. Lieferant:innen, Kund:innen, Aktionär:innen uvm.
  5. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchführen: hier werden die Themen bestimmt, die für das Unternehmen nach der Inside-Out und/oder nach der Outside-In Perspektive wesentlich sind und im Nachhaltigkeitsreport berichtet werden.
  6. Aus der Wesentlichkeitsanalyse lässt sich dann die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens ableiten. Welche Ziele sollen bis wann mit welchen Maßnahmen erreicht werden?
  7. Steht der grobe Fahrplan, geht es daran, die für die Berichterstattung notwendigen Kennzahlen zu definieren und entsprechend Daten zu erheben und zu analysieren. Was liegt bereits vor, welche (neuen) digitalen Prozesse braucht es?
  8. Nachhaltigkeitsbericht erstellen, in den Lagebericht integrieren und durch Wirtschaftsprüfer absegnen lassen.
  9. Veröffentlichung und Kommunikation, je nachdem wie der Bericht genutzt werden soll, um die Ergebnisse und Fortschritte bei den Nachhaltigkeitsthemen zu zeigen.
  10. Nachbereitung und Weiterentwicklung: Verbesserungsmöglichkeiten evaluieren und Anpassungen in der Nachhaltigkeitsstrategie und -maßnahmen entsprechend vornehmen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen. Ist sie doch sehr komplex. Wo und wie anfangen fragen sich viele. Es gibt Unterstützung! Mit einem umfangreichen Informationsangebot unterstützt Haufe Sie dabei, Ihre Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit erfolgreich zu meistern und damit die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern. Egal ob Fachdatenbank mit umfassendem Fachwissen, Online-Trainings für alle Nachhaltigkeits-Verantwortlichen, Präsenz-Seminare, E-Learnings oder das breitgefächerte Buchportfolio ausgewiesener Expert:innen: Haufe hat die passende Lösung und bietet Ihnen von Strategie, über Umsetzung bis zu Organisations- und Branchen-Lösungen wertvollen Input.